Jobcenter verlangt Zwangsversteigerung zwecks Aufhebung der Erbengemeinschaft
Ich bin von Schleswig-Holstein nach Bayern gezogen.und habe mich hier arbeitslos gemeldet. In S.-H. gehört mir die Hälfte eines Einfamilienhauses in der noch Möbel von mir stehen und wo ich in den Ferien auch öfters bin. Die andere Hälfte wird von meinem Bruder bewohnt , die ihm auch gehört. Nun meinte das Jobcenter da ich Vermögen habe würde nur ein zinsloses Darlehen in Frage kommen , welches ich wenn ich Arbeit habe zurück zahlen müßte. Seit November heißt es jetzt ich müßte eine Zwangsversteigerung zwecks Aufhebung der Erbengemeinschaft machen. Ich empfinde das als Nötigung denn dann müßte ich meinen eigenen Bruder da rausklagen , da er einem Verkauf nicht zustimmt. Abkaufen kann er mir das Haus auch nicht weil er nicht soviel Geld hat. Wer kennt sich da aus und kann mir helfen? Letztendlich müßte ich dann zurück ziehen und mir dort Arbeit suchen. Das Problem ist hier nämlich ich wohne auf dem Dorf , habe keinen Führerschein und ein Bus fährt hier ganz selten und die Arbeitssuche gestaltet sich dadurch als schwierig.Danke schon mal für hilfreiche Antworten.
5 Antworten
Ohne Anwalt wirst du aus der Kiste nicht heil rauskommen.
Grundsätzlich ist bei der von nicht -privilegiertem Vermögen in drei Schritten zu prüfen.
1. Übersteigt das Vermögen den individuellen Freibetrag.
2. Ist die Verwertung möglich?
3. Ist die Verwertung zumutbar?
Erst wenn diese drei Fragen mit Ja beantwortet werden können, darf das Jobcenter die Verwertung fordern.
In obiger Konstellation spricht allenfalls die Zumutbarkeit gegen eine Verwertung. Allerdings sind hier so viele Auslegungen möglich, dass du ohne fachliche Hilfe nichts werden wirst. Das Jobcenter ist der Meinung, die Verwertung ist möglich und zumutbar, nun ist es an dir, diese Annahme zu widerlegen.
Kannst du es nicht, wirst du verwerten müssen, oder das Jobcenter stellt die Leistungen irgendwann ein, weil du deine Hilfebedürftigkeit nicht mehr nachweisen kannst.
Da du deine Immobilie nicht selbst bewohnst, ist sie nicht schützenswert, sondern reines Vermögen. Und das muss verwertet und für den Lebensunterhalt verbraucht werden, bevor du als bedürftig giltst und Leistungen vom Amt erhältst.
Wie du das vermögen verwertest, ist allein deine Entscheidung.
Wenn dein Bruder dich nicht auszahlen kann, dann bleibt eben nur entweder die Zwangsversteigerung (Aufhebung der Erbengemeinschaft) oder du vermietest deine Hälfte. dann hast du Einkommen von dem du leben kannst.
Alternativ biete deinem Bruder den Mietkauf deines Anteils an. Er soll dir monatlich "Miete" zahlen, diese wird auf den Erwerb deines Anteils angerechnet. So kann er das finanzieren, du hast Einkommen wie wenn du an Fremde vermietet hättest und du bist nicht mehr bedürftig. Dein Bruder stottert die Zahlung stückchenweise ab, udn irgendwann gehört das haus dann ganz ihm, ohne dass er sich finanziell ruiniert hat.
Lässt sich beim Notar alles regeln.
ich verstehe dne unglaublichen vorteil des mietkaufs zu einer finanzierung, wo ich auch jeden monat einen festen betrag zahle, nicht wirklich
Dann nehme doch das Zinslose Darlehn.
Oder Vermiete deine Hälfte des Hauses.
Oder noch Besser, nehme Arbeit an.
.
Und vielleicht bedenkst Du mal, dass Du dort Vermögen hast, also nicht bedürftig bist und trotzdem von der Bedarfsgemeinschaft Geld haben möchtest.
Das Jobcenter nötigt dich also in keinsterweise, sondern vertritt die Interessen der Allgemeinheit.
Letzters ist bekanntlich Teufelswerk! Erstere Punkte bedürfen der Zustimmung des Bruders.
Das Verlangen richtet sich nur gegen Sie. Gegen die Gemeinschaft und Ihren Bruder besteht seitens der Arge kein Anspruch. Weigern Sie sich jedoch die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Grundbuchgemeinschaft zu betreiben, wird die Arge Ihnen zurecht meine Steuergroschen und die anderer verwehren, solange Sie nicht einstweilen Ihre eigenen Groschen aus der Liqudation des Grundvermögens aufgezehrt haben.
ja ist völlig rechtens von dem amt
ich empfinde es als nötigung, dass du geld von meinen transferleistungen haben willst, obwohl du eigentümer einer immoblilie bist
du musst dir mal vor augen halten, dass auch leute, die 900€ netto verdienen dann für dich aufkommen
von denen wird kaum einer jemals ne immo besitzen, aber sie sollen für dich zahlen, weil du bedürftig bist?
zwangsversteigerung zur aufhebung der gemeinschaft ist der einzige weg, wenn nicht beide eigentümer sich einig sind, seid ihr nicht, weil das amt verkaufen will und dein bruder nicht
Gemeiner Realismus!