Jobcenter Verlangt den Verkauf des eigenen PKWs, wegen zu viel PS, ist das zulässig?
Hallo, erstmal vorweg ich frage hier für einen Kumpel von mir der zwar einen Job hat und arbeitet aber mit ALG II aufstocken muss, den PKW braucht er jeden Tag um damit zur Arbeit zu fahren.
Er fährt einen Audi 100 Baujahr 1991 mit 2.8 V6 Motor 174 PS und einer LPG Gasanlage.
Jetzt hat er wohl schon einige Schreiben vom Jobcenter bekommen, in dem er fast schon gezwungen wird sein PKW zu verkaufen sonnst müsse er mit Kürzungen rechnen.
Begründung des Jobcenters, der PKW sei nicht angemessen, da es sich bei einem Audi 100 um ein Fahrzeug der Oberklasse handle und eine Anzahl von 174 PS auch in keinster Weise angemessen sei.
Das Fahrzeug ist auch nicht gerad ein Top Zustand, wenn er den Wagen jetzt verkaufen würde, würde er galube ich kaum 1000,- Euro dafür bekommen, dafür würde er nicht mal ansatzweise ein vernüftiges neues Auto bekommen das so wenig verbraucht wie der Audi mit LPG Anlage.
Dieses hat er auch schon mehrfach versucht dem Jobcenter zu erleutern, was denen aber anscheined egal ist, da sie weiter auf einen Verkauf und die Anschaffung eines anderen PKW pochen.
Jetzt frage ich ist das rechtens ?
Weil, den Wagen jetzt zu verkaufen und einen neuen an zu schaffen ist mit erheblichen Kosten für ihn verbunden und, der Verbrauch wird wohl auch höher sein, da er wohl nicht das Geld hat einen vernüftigen LPG PKW oder aktuellen Diesel anzuschaffen.
mfg
6 Antworten
Was für ein Auto jemand fährt oder wie viel PS es hat, das hat das JC überhaupt nicht zu interessieren. Lediglich der aktuelle Wert spielt da eine Rolle.
Ich würde ein nettes Schreiben aufsetzen, man soll deinem Kumpel mal die rechtlichen Grundlagen zu dieser Entscheidung nennen.
Dann ist Ruhe...
Dann soll er dem Jobcenter mal mitteilen, dass ein Auto nicht nach PS, sondern nach Wert als angemessen gilt. Und der liegt bei 7500 Euro. Sollte die Kürzung durchgezogen werden, sofort in Widerspruch gehen. Und am besten eine Unterhaltung beim Teamleiter beantragen.
... das machen die aber doch gar nicht.
Und wenn so ein Bescheid doch kommt, ist ja darin eine weitere Vorgehensweise vorgeschlagen. Wie ist denn die ausgegangen?
Das ist doch totaler Blödsinn,er soll schriftlich Widerspruch einlegen und nach dem § fragen in dem die Angemessenheit eines KFZ - nach den PS - beurteilt wird,die Angemessenheit richtet sich nach dem derzeitigen Zeitwert und der darf derzeit bei bis zu 7500 € liegen !
es kommt auf den Verkehrswert des Autos an. bis 7500 Euro gilt als angemessen, egal ob Oberklasse oder Trabant
darauf kommt es aber nicht an
die Jobcenter-Verbrecher sind doch nur neidisch, dass sie sich trotz ihres Betrügerjobs keinen Oberklassewagen leisten können
hehe ja so kommt es mir auch fast vor.
Hey Thomas19841984
Oberklasse?
Wo lebst du denn? Das Teil lässt sich nicht mal mehr verhökern.
Der Wagen hat vieliecht einen Wert von 1000,- Euro, das wurde dem Jobcenter auch mitgeteielt, der Wagenwert wurde von denen auch nicht als Problem gesehen. In dem Schreiben heisst es das ein PKW der Oberklasse mit 174 PS ungeachtet des Wagenwertes nicht angemessen sei.