Jobcenter nimmt mein BAB?

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Warum sollte dein ALG - 2 Anspruch ab Ausbildungsbeginn erlöschen,dir stehen Leistungen ( Zuflussprinzip ) bis zur ersten Eingang deiner Vergütung auf deinem Konto zu !

Dann muss geprüft werden wie hoch dein anrechenbares Einkommen inkl.deines BAB - ist und wenn du deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken kannst steht dir eine Aufstockung vom Jobcenter zu.

Das hier das Jobcenter einen Erstattungsantrag wegen deinem BAB - gestellt hat ist völlig normal,sie sind ja in Vorleistung gegangen und das BAB - was du bekommst bzw.nicht bekommst war dann ja für den August gedacht und für den August hast du deine Miete schon gezahlt und deine Leistungen für den Lebensunterhalt schon bekommen.

Die Miete für August hat das Jobcenter noch bezahlt,mein Fallmanager hat mir soweit auch damals erklärt,dass ich Ende August ein Einkommensnachweis zu ihnen schicken muss und erst dann würden sie einen Anspruch auf die Rückzahlung abschicken.

Jetzt hat er aber schon die Forderung direkt an das Amt geschickt,die können mir jetzt kein BAB Überweisen und ich muss sehen,wie ich den Monat mit 500€ überstehen soll.

Allein die Miete beträgt schon 343€...

@Thesthalos

Damit meinte er deinen Einkommensnachweis von deiner Vergütung,diese Rückzahlung von deiner Vergütung kommt dann ggf.noch extra auf dich zu,je nachdem wie hoch deine ALG - 2 Leistung war,wie hoch der BAB - und deine Brutto und Netto Vergütung !

An deine Vergütung kommt das Jobcenter ja in der Regel nicht ran,deshalb konnten sie jetzt nur bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erstattung der BAB - Leistung für August stellen.

Wenn deine Miete warm 343 € beträgt,dann lag deine ALG - 2 Leistung ohne weiteres Einkommen mit dem derzeitigen Regelsatz für den Lebensunterhalt von 409 € bei 752 € pro Monat.

Angenommen du bekommst 150 € BAB - dann würde das voll auf deinen Leistungsanspruch angerechnet.

Nun kommt es darauf an was du an Brutto und Netto Vergütung hast bzw.dann an Netto aufs Konto bekommst.

Von deiner Brutto Vergütung berechnet das Jobcenter dann deinen Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll,dass wären dann zunächst 100 € Grundfreibetrag.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu,dass wird dann addiert,theoretisch von deiner Netto Vergütung abgezogen und das ergibt dann deine anrechenbare Netto Vergütung und dazu kommt dann das volle BAB.

Würdest du jetzt angenommen 600 € Brutto verdienen und 480 € Netto bekommen,dann stünde dir auf dein Brutto zunächst diese 100 € Grundfreibetrag zu,es bliebe ein übersteigender Betrag von 500 € und davon stünden dir nochmal 20 % an Freibetrag zu.

Dein gesamter Freibetrag läge dann bei 200 €,diese würden dann also theoretisch von deinen 480 € Netto abgezogen,deine anrechenbare Vergütung läge dann bei 280 € und dazu kämen diese angenommenen 150 € vom BAB.

Das wären dann zusammen 430 € anrechenbares Einkommen und das müsstest du ans Jobcenter zurück zahlen,weil du deine Vergütung und dein BAB - in dem Monat aufs Konto bekommst in dem du aber schon Leistungen vom Jobcenter erhalten hast,dass ganze nennt sich Zuflussprinzip.

Hättest du es erst im September aufs Konto bekommen müsstest du von den August Leistungen vom Jobcenter nichts zurück zahlen.

Also zurück zum Beispiel,diese angenommenen 430 € anrechenbares Einkommen müsstest du ans Jobcenter zurück zahlen,davon lässt sich aber das Jobcenter diese angenommenen 150 € BAB - von der Agentur für Arbeit erstatten,weil sie für dich in Vorleistung gegangen sind.

Es bliebe dann rein rechnerisch noch eine Überzahlung von 280 € und die käme dann nachdem du deinen Einkommensnachweis beim Jobcenter eingereicht hast.

Wenn du diesen dann bekommst,stellst du einen formlosen Antrag auf eine Ratenzahlung und wenn du noch eine Aufstockung vom Jobcenter bekommst,wird dann diese monatliche Rate gleich von deinen laufenden Leistungen abgezogen.

Du würdest dann Ende August deine Netto Vergütung bekommen und müsstest damit den September überbrücken,wenn diese nicht ausreicht,müsstest du versuchen beim Jobcenter ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung zu bekommen,was dann wiederum zurück gezahlt werden müsste.

@isomatte

Naja und im Grunde läuft es darauf hinaus,dass mir der BAB Satz diesen Monat fehlt und ich von dem bisschen,was ich jetzt bekomme nicht leben kann,die Frage ist,was ich da jetzt machen kann oder soll um den Monat zu überstehen...

Eine kurze Info seitens des Jobcenters wäre auch toll gewesen,der Kontakt beim Amt geschah alles ohne mein Wissen...

@Thesthalos

Da wird keiner gefragt,dass sind ganz normale vorgeschriebene Abläufe,an die sich die Mitarbeiter des Jobcenters zu halten haben,jetzt bist du gefragt,du weißt das du mit deiner Vergütung den September nicht abdecken kannst,dann musst du ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung beantragen !

@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Deine  August Miete 6st dich bezahlt.  Das Geld  für  September kommt dann komplett auf dein Konto: AzubiLohn plus Bab. 

Die Miete für August habe ich nicht bezahlt,das hat noch das Jobcenter gemacht und mir den regulären ALGII Satz überwiesen.

Ich soll denen dann ein Einkommensnachweis am Ende des Monats zuschicken und dann würden sie den Betrag zurückfordern,den ich aber auch in Raten abbezahlen kann.

Nun hat er sich aber schon direkt beim Arbeitsamt gemeldet und somit kriege ich den BAB Satz für August nicht und bei einem Verdienst von 500€ ist das etwas kritisch wenn schon die Miete 343€ beträgt =/

@Thesthalos

.....aber du hast doch Geld  f August  bekommen?