Jobcenter-Mitarbeiterin unterstellt mir Dinge, wie wehren?

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Deine Fallmanagerin hat echt nen Schaden. Du bist Pflichtbewusst, mehr offenbar nicht. Ich selbst bin eine der Personen die “seelische Beeinträchtigungen“ hat. Ich kann deinen Ärger verstehen, fühle mich allerdings durch deine Empörung darüber etwas herabgesetzt. 

Aber darum geht es hier nicht. Du kannst natürlich etwas unternehmen. Falls sie dir, aufgrund dieser “Einschätzung“ schon irgendwelche Maßnahmen verordnet hat oder ähnliches was sich speziell auf deine “Beeinträchtigung“ bezieht: leg so schnell wie möglich einen Widerspruch gegen die Maßnahmen ein ( das geht, soweit ich weiß, bis 14 Tage nach deiner Kenntnisnahme). 

Als zweites solltest du dich schriftlich und ausdrücklich über diese Mitarbeiterin beschweren und verlangen dass du einen neuen Fallmanager/ eine neue Fallmanagerin bekommst. Stellt sich der Chef quer, kannst du notfalls auch mit einem Anwalt drohen. 

Bekommst du einen neuen Fallmanager/ eine neue Fallmanagerin und sie äußert aus unverständlichen Gründen einen ähnlichen Verdacht, beiß in den sauren Apfel und lass dich vom Hauseigenen Psychologischen Dienst “durch checken“. Der wird dir dann schon Recht geben. Falls auch dieser, aus unerklärlichen Gründen sagt du hättest “seelische Beeinträchtigungen“ sich dir selbst einen unabhängigen Psychologen und lass dir da ein Attest ausstellen. Falls das Jobcenter das nicht ernst nimmt und auf das Hauseigene Gutachten pocht, kannst du es verklagen.

Sagt jedoch der unabhängige, von dir selbst gewählte Psychologe, dass du “seelische Beeinträchtigungen“ hast, solltest du dich damit abfinden dass du wie 95% der deutschen einen an der Waffel hast (ich mach mich nicht lustig, nur finde ich dieses Getue vom Amt Blödsinn. Irgendwo hat doch jeder nen Schaden. Und meistens haben die den größten, die am normalsten tun ...siehe Sachbearbeiter beim Jobcenter.)

Viel Erfolg, würde mich freuen zu erfahren was raus gekommen ist

sie hat keine beweise. es wäre anzuraten die nächsten termine mit begleitung zu machen. nur dann kann ein unabhängiger begleiter bezeugen, dass derartiges gesagt wurde. so steht aussage gegen aussage und es hilft auch keine klage.

@blumenkanne

Das sie keine Beweise hat, ist mir bewusst. Aber im Normalfall, wenn der Vorgesetzte kein totales Ars**loch ist, bewilligt er in solchen Fällen einen Fallmanagerwechsel. Bei meiner Schwester hat das damals auch Problemlos funktioniert. Und sie hat sich lange, noch viel schlimmere Sachen anhören müssen. Sogar handfeste Beleidigungen. Und auch alles ohne Zeugen.

Im Notfall Petra eben und sagt dass sie auf persönlicher Ebene mit der Bearbeiterin nicht klar kommt. Hat bei mir drei mal funktioniert, bis ich jemanden hatte, mit dem ich ganz gut klar kam. 

Das ist allerdings alles eine Frage der Kulanz des Jobcenters 

@FineL

Was sich mir nicht erschließt ist, was "seelische Beeinträchtigungen" mit dem Jobcenter zu tun haben. Solange man dort seine "Pflichten" erfüllt haben die sich aus allem anderem herauszuhalten, was die nichts angeht.

@PetraSoft

Nun ja, generell hast du Recht. Allerdings sind die Mitarbeiter verpflichtet, bei Verdacht auf “seelische Beeinträchtigungen“ sowas wie “vorbeugende Maßnahmen“ zu treffen. 

Beispiel: Frau Muster hat bei ihrem Kunden Herr Maier den Verdacht, dass er ernsthafte seelische, emotionale Probleme haben könnte, die sich bei nichtbehandlung stark verschlimmern könnten und dadurch die Leistungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft des Kunden beeinflussen. Herr Maier war immer vorbildlich. “Plötzlich“ verfällt er, wie von Frau Muster vermutet, in eine Depression. Er nimmt keine Termine mehr war, kommt keiner Meldepflicht mehr nach etc.

Das wollen die Mitarbeiter des Jobcenter vorbeugen. Denn auch für die ist das nicht leicht.

Meine Bearbeiterin hat mir zum Beispiel so einen Fall. Phasenweise nehm ich meine Termine nicht wahr, sag nicht bescheid dass ich nicht komme und es gibt auch keine AU.... Aber ich hab mit meiner bearbeiterin eh das große Los gezogen. Sie ist nicht nur Fallmanagerin, sondern auch eine Art Psychologe für mich. Und eins muss ich ihr lassen, sie ist sehr nachsichtig mit mir und hat verdammt viel Geduld.

Leider hat nicht jeder so ein Glück

@FineL

das wechseln des mitarbeiters ist nur noch in sehr seltenen fällen möglich. dazu reicht es nicht einfach eine kleine bemerkung fallen zu lassen, die der bearbeiter angeblich gesagt hat.

weiterhin solltest du vorsichtig sein, dass man keine AU braucht bei meldeversäumnissen. selbst die halten dich nicht davon aus zum termin zu kommen. sollte da mal eine prüfung rein kommen, bekommt dein AV mächtigen ärger, weil er dich nicht sanktioniert hat. du hattest bis dato glück. das ist aber kein richtiges procedere.

hier wäre angebracht eine begleitung mitzunehmen der dokumentiert warum und ob überhaupt wie was gesagt wurde. ansonsten passiert nämlich garnix. dann ist zu klären warum der sb das gesagt haben könnte. das weiß wohl der he nur selber.

Ich denke du missverstehst gewaltig was die jc-mitarbeiterin dir sagen will. das hat nichts damit zu tun wie du termine oder mitwirkungspflicht einhältst, sondern wie du dich wahrscheinlich gibst.

das wird auch sicher keine abwertung deiner person sein, sondern ein hinweis darauf, wie du auf andere wirkst.

ob du dich beschwerst oder nicht, ist einerlei, weil nichts passieren wird. du kannst nicht beweisen das die jc mitarbeiterin das gesagt hat. sie wird es sicher anders erzählt haben, wird sie sagen.

Also ich finde es schon recht dreist und beleidigend jemanden so direkt eine Behinderung zu unterstellen. Aber du hast recht, es wird nicht wirklich was bringen, da keine eindeutigen nachweise vorhanden sind. 

Es steht dir frei eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen und/oder mit ihrem Chef zu sprechen. Denn hier überschreitet sie ganz klar ihre Kompetenzen und ist beleidigend. Das solltest du auf keinen Fall so stehen lassen.

Da die Mitarbeiterin im Jobcenter keine Beamtin ist kann man auch keine Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

@ZuumZuum

Nenn es wie du willst. Auf jeden Fall ist es das Recht der Fragestellerin, sich wegen dieser Mitarbeiterin zu beschweren.

Mir wurde es selber an den Kopf geknallt, obwohl es keineswegs stimmt! Dann wurde mir an den Kopf geknallt du passt mit deiner Körperfülle nicht einmal in einen Rettungswagen, als Rettungssanitäterin ( Es gibt viel dickere die das machen und noch dazu hatte ich das nie vor). Könnte noch weiter ausholen.

Frage sie wer ihr Vorgesetzter ist. Entweder beschwerst Du Dich mündlich oder schriftlich.

Gerade beim Jobcenter NIEMALS etwas einfach mündlich machen. Immer schriftlich und am besten mit Stempel, als Zeichen dass dein Schreiben eingegangen ist (sonst kommen die mit der Ausrede dass sie nichts bekommen hätten