Jobcenter Mietschulden Übernahme Hartz4?

7 Antworten

Besteht die Gefahr, dass der Bedürftige obdachlos wird, übernimmt das Jobcenter meistens die Mietschulden. Dazu muss die Kündigung oder die Räumungsklage des Vermieters vorgelegt werden. Außerdem sollte der Bewilligungsbescheid über Leistungen nach dem SGB II seitens des JC schon ergangen sein, also definitive Feststellung eines Leistungsanspruchs.

Je eher Du als Leistungen beantragst, desto eher hast Du auch insoweit Gewissheit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Jobcenter würde diese in Form eines zinslosen Darlehens übernehmen, wenn durch die Zahlung deine Obdachlosigkeit verhindert würde, also eine fristlose Kündigung und evtl.Räumungsklage zurückgenommen würde !

Müssen die die Mietschulden so als Darlehen übernehmen?
Oder ist das eine Ermessenssache der Sachbearbeiterin?

@densch1248

Es ist keine Ermessenssache, denn es soll Obdachlosigkeit verhindert werden !

Wenn aber auch ein zinsloses Darlehen die Kündigung bzw.die Räumungsklage nicht verhindern würde, dann gibt es auch kein zinsloses Darlehen.

@isomatte

Das würde es, klar.
Nur habe ich , je nachdem wen ich frage, da unterschiedliches gehört.
Ganz konkret wurde mir schon per Email angekündigt dass ich, insofern ich die Rückstände nicht bezahle is 15.7., fristlos gekündigt werde.
Darum will ich ja auch gleichzeitig mit dem Hartz4 Antrag gleich Antrag auf Mietschuldenübernahme sowie auf Vorschuss stellen.

bspw. die Jobcenter Frau draussen am Schalter meinte heute, sie bezweifle ob alte Mietschulden (d.h. nicht während des ALG2 Bezugs aufgetreten) übernommen werden würden.

Von daher frage ich da so direkt.

@densch1248

Die werden ja nicht übernommen, selbst im Leistungsbezug nicht, es gibt aber um die Obdachlosigkeit zu vermeiden auf formlosen schriftlichen Antrag ein zinsloses Darlehen und das muss wie es der Name schon sagt zurückgezahlt werden !

Das würde dann in der Regel von den monatlichen Leistungen einbehalten, aber nur von der maßgeblichen Regelleistung für den Lebensunterhalt, bei einem Single wäre das derzeit 416 €, die Rate liegt dann in der Regel bei max.10 %.

Eine Kündigung ist nur in Schriftform gültig, was du als Mail bekommst zählt da nicht und wie gesagt, wenn dein Vermieter diese fristlose Kündigung oder sogar eine Räumungsklage nach Zahlung der Rückstände zurücknehmen würde, dann würde das Jobcenter auch kein Darlehen bewilligen.

Würde ja auch nichts bringen, deine Rate würde dir abgezogen, du hättest weniger zum Leben und das Jobcenter müsste dir dann trotzdem angemessenen Wohnraum + deine gekürzte Regelleistung zahlen.

Hier in Hamburg gibt es die Fachstelle zur Wohnungssicherung oder so ähnlich. Die ist für solche Fälle zuständig. Sowas gibts auch da wo du wohnst. Behördenfinder hilft. Notfalls beim Wohnungsamt fragen wo man dir hilft.

hm, fin ich jetzt so auf Anhieb nix, ausser einen Verweis auf das Jobcenter oder die Stadtverwaltung

@densch1248

Du könntest auch zu deiner örtlichen Schuldnerberatung gehen und dir da Infos holen. Die sollten sich damit auskennen. Und ich würde mich beeilen denn es ist immer besser, tätig zu werden bevor eine Kündigung ausgesprochen, oder Räumungsklage eingereicht wird.

Grundsätzlich kann das Jobcenter erst helfen, wenn du im Bezug bist. Also kümmere dich zuerst darum.

Verzichte auf die Anspruchshaltung - es gibt kein allgemeines Recht auf Mietschuldenübernahme, "Nichthärtefälle" können per Einzelfallentscheidung auch in Obdachlosenunterkünften untergebracht werden.

Also gib dem Amt Gründe, deine Wohnung zu retten! Sprich mit deinem Vermieter, biete eine Ratenzahlung an, lass dir bestätigen, dass er dich als Mieter behalten wird, wenn du die Schulden zügig bezahlst.

Und zeige, dass du bereit bist, selbst etwas beizutragen - nachdem du dir für Zeitarbeit offensichtlich zu schade bist, such dir wenigstens einen Minijob oder bitte um einen Eurojob!

Vor weniger als einer Stunde wolltest Du die Studienkosten vom Jobcenter bezahlt haben, jetzt sagst Du, dass Du noch gar kein Hartz 4 beziehst. Was stimmt denn jetzt?