Jobcenter hat Darlehen ( drohende Stromsperre ) abgelehnt - war das rechtswidrig?

3 Antworten

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nach intensiver Internetrecherche und einem Telefonat mit einem
Rechtsanwalt habe ich erfahren, daß das Jobcenter verpflichtet ist, ein
Darlehen zu gewähren, sofern eine Stromsperre droht.

frag doch deinen anwalt,wenn du schon einen hast.. der regelt auch die korrespondenz für dich.

habe ich bereits. aber der kann das auch nicht nachvollziehen

@Torrnado

Dann soll er tätig werden!

@Torrnado

Einen Rechtsanspruch auf ein Darlehen vom JC hast du nicht, um die Stromrechnung zahlen zu können. Das JC kann dir ein Darlehen gewähren muss es aber nicht.

Mann. könnte sich ja mal mit der Leitung des JC in Verbindung setzen und sich erklären lassen, warum es ein ortsansässiger Energieversorger sein muss, um die Voraussetzung für ein Darlehn zu erfüllen. Das würd ich in Schriftform machen.

Viele wählen aus Kostengründen Fremdversorger. Das wäre doch schon mal ein Grund und ein Argument, warum man einen anderen Versorger gewählt hat, so das in deinem Fall zutrifft.

Wenn du schon einen Anwalt hast, könnte er doch für dich die Sache klären und nicht sagen, er könne das nicht nachvollziehen.

Es handelt sich bei 280.--€ um eine kleine Summe. Was kostet dich dein Anwalt ?

Ich wüsste mir da, auch ohne Anwalt zu helfen.

In 2018 wurden in Deutschland 350 000 Haushalten von den Energieversorgern der Strom abgestellt, weil die Leute die Stromrechnungen nicht zahlen konnten.

Ginge es nach der GRÜNEN Partei ,müssen die Strompreise angehoben werden.

Also , viel Spass beim Stromverbrauch, so die GRÜNEN Regierungsverantwortung nach der nächsten Bundestagswahl mit übernehmen würden.

Vielleicht will der Anwalt auch nicht seiner Forderung hinterher laufen.

@DerHans

Legitim. Aber dann kann der/die Betroffene das Sozialgericht anrufen.

Grundsätzlich übernimmt die öffentliche Hand KEINE privaten Schulden.

Dass dir ein Darlehen (Also Vorschuss auf deine Leistung) verweigert wird, ist aber ungewöhnlich. Ist es schon einmal zu Zahlungsproblemen gekommen? 

Wenn überhaupt, ist dieser "Vorschuss" eine Kann-Leistung. Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.

Aber nicht ständig.

Zunächst einmal ist es rechtswidrig seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachzukommen.

Wenn Du die Sofortzahlung von 50% der Schuld leistest, ist doch zunächst einmal für 2 Wochen alles gut.

Ich glaube, das war mal ein heilsamer Schock für Dich, Tornado.

ja, aber das beantwortet meine Frage nicht ! es ist mir ein Rätsel, warum nur dann ein Darlehen gewährt wird, wenn man Kunde beim Grundversorger ist. denn das ist mir neu. Ich dachte stets, als Hartz4 Empfänger hat man das Recht, auch Kunde bei einem Fremdanbieter zu sein

@Torrnado

Du hast das Recht und die Pflicht deine Rechnungen zu begleichen..kommst du dem nicht nach , wird gesperrt oder auch gekündigt..

@Torrnado

Dann musst du beim Fremdversorger aber auch deine Rechnung begleichen.

Wieso soll der Staat für deine privaten Schulden in Vorleistung gehen?

@Torrnado

Nun, bei mir war es damals so, dass ein Sachbearbeiter ein Darlehen abgelehnt hat. Der nächste (der andere SB war im Urlaub) hat diesem Darlehen nach Vorlage der Rechnung vom Stromanbieter komischerweise ohne Zögern zugestimmt.
Ist scheinbar Ermessenssache.