Jobcenter-Gutachter teilte mir heute schriftlich mit, dass ich vollschichtig arbeitsfähig bin trotz Krankschreibung. Was tun?

9 Antworten

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Erstmal Widerspruch einlegen gegen das Gutachten des Amtsarztes (binnen eines Monats ab Erhalt) und dann einen Anwalt für Sozialrecht konsultieren. Dann soll der sich mit dem JC rumschlagen :)

Naja, also wenn er dich nie gesehen hat kann er ja nicht per Ferndiagnose so eine Entscheidung treffen. Lösung: Widerspruch einlegen und um Begutachtung bitten.

Die Arbeitsfähigkeit, die der Gutachter festgestellt hat, dürfte grundsätzlich gemeint sein: Wenn du nämlich dauerhaft als nicht mindestens drei Stunden arbeitsfähig angesehen wirst, wirst du ausgesteuert und erhältst Sozialhilfe/Grundsicherung.

Finanziell läuft es auf das Gleiche hinaus, aber ein anderes Amt wäre zuständig.

Nun bist du also grundsätzlich arbeitsfähig, nur derzeit krank geschrieben. Das Jobcenter ist weiterhin für dich zuständig.

In  den --wiederspruch gehen und am besten das    direkt mit einem Anwalt den selbst Gefälligkeitsgutachten werden für die beiden Ämter  von den amtsärtzen oft erstellt Wen man sicher gehen will  bleibt  eigentlich nur der weg   über eine arbeitszmedizinische Untersuchung durch die Krankenkasse den den kanndas amt nicht übergehen auch ist das verwunderlich das  angeblich kein neuer termin  zu bekommen war Würde mich auch mal zusätzlich an die zuständig Regionaldirektion wenden und   da  sich beschweren Bei Anwälten ist auch oft bekannt wie die dort arbeiten im Amt und mit welchen Tricks!

Das machen die immer so. Und es wird immer nur nach Akten entschieden. Die Termine sind auch für'n Hintern. Da wird nur gefragt was die meist eh schon wissen. Die schauen einen nicht richtig persönlich an. Habe dies bei Bekannten gesehen. Hilft nur Wiederspruch und ggf. Sozialgericht .