Jobcenter gab als Kaution eine Garantieerklärung ab. Nun werden drei Mieten wegen plötzlichem (Zwangs-)Auszug bevorstehen. Wie holt man sich das Geld zurück?

3 Antworten

Die drei Mieten werden ja erst noch fällig. Wo noch nichts gezahlt ist, besteht auch kein Rückforderungsanspruch. Aber Du kannst in jedem Fall schon mal Widerspruch einlegen, weil Widerspruch ist fast immer das Mittel der ersten Wahl.

drei Mieten wegen plötzlichem (Zwangs-)Auszug

soll bitte schön was heißen?

Wenn Du diesen Zwangsauszug "verschuldet" hast, wirst auch Du die dafür trotzdem geforderte Miete entrichten müssen.

Ohne Sachverhaltsschilderung kann man zu Deiner Situation absolut nichts sagen.

Das wird das Jobcenter machen wenn dazu eine Berechtigung vorhanden sein sollte.