Jobcenter fordert nach 5 Jahren Geld zurück

4 Antworten

Du musst eine Aufforderung vom Jobcenter bekommen haben, das Geld zurückzuzahlen, darauf hin hättet ihr Einspruch einlegen müssen, den auch das Jobcenter ist verpflichtet Rückforderungen zu belegen. Das ihr keine Belege mehr habt , ist soweit nicht strafbar, als man als Privatperson Papiere nur 2 Jahre aufbewahren muss

Ich meine, die Verjährungsfrist für solche Forderungen beträgt eigentlich 5 Jahre...

Aber ihr habt natürlich euch auch jetzt wieder um gar nichts gekümmert. So hätte man ja schon dem Bescheid widersprechen können. Das habt ihr verpennt.

Die vom Jobcenter meinte ja, sie schickt mir eine genau Auflistung auf, von dem was wir in 2009 an ALG empfangen haben, sie meinte dann sehen wir weiter. Ich habe auf dieses Schreiben gewartet und hätte dann gegebenenfalls Widerspruch eingelegt. Das die Frau das Schreiben mir nie schickt udn der Fall stattdessen an das Vollstreckungsamt weitergeleitet wird, hätte ich nicht gedacht.

@maiki4ever

Come on, stell dich nicht ahnungsloser, als du wirklich bist. Die schicken dir nicht irgendwelche sinnfreien "Zettel", sondern Bescheide! Das Wort steht auch dick und fett auf dem Papier und genau diese Bescheide kann man mit Widersprüchen angreifen. Weiterhin enthalten die IMMER eine Rechtshilfebelehrung, die dich über die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen ihrer Versäumnis informiert... :-/

Jetzt wird es vermutlich auf "zahlen und freundlich sein" hinauslaufen... :-/

Klarer Fall für einen Anwalt

Auf jeden Fall, der wird dich dazu beraten und alles mit dem Job-center abklären.

@PizzaOmNomNom

Nur wenn man keine Rechtschutzversicherung hat, ist der Anwalt unter Umständen teurer als der Betrag der zu Zahlen ist

@ponter56

Mein Mann hat sogar eine Rechtsschutzversicherung :) :)

@ponter56

Mein Mann hat sogar eine Rechtsschutzversicherung :) :)

@maiki4ever

Dann los, 3 Wochen sind nicht viel Zeit wenn es um Behördenarbeit geht ;) Nicht Aufschieben, sondern direkt zu einem Anwalt.

@ponter56

Im Zweifelsfall kann man die Rechtsberatung beim Amtsgericht in Anspruch nehmen, die kostet nix. Dann gibt es noch die Arbeitslosenberatungszentren, die ebenfalls kostenfrei beraten.

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