Jobcenter fordert Daten vom Kindesvater schon weit vor der Geburt, muss das sein?

5 Antworten

Das wirst du müssen

Die wollen dem vater schon mal mitteilen das sie unterhalt einklagen wenn er nicht zahlt

 Also nicht dass er jetzt schon was zahlen muss?  Dachte sowas wollen sie erreichen und versuchen mit ihrer Leistung drum herum zu kommen.  Warum reicht es denn nicht dass ich mich sofort nach der Geburt melde? Werde ich um dieses schreiben (schon jetzt!!) nicht herum kommen? Danke 

@Kathrin2014

Ich glaube leider nicht

Er ist ja unterhaltspflichtig und da wollen die schon mal wissen was er verdient ob er zahlen kann und will. Damit das alles geregelt ist wenn der spatz da ist 

@Kathrin2014

Weil er schon VOR der Geburt unterhaltspflichtig wird, deswegen. 6 Wochen vor der Geburt geht es los mit Unterhalt für dich. Und das ist gut so, wenn er zahlen kann, sonst zahlt die Allgemeinheit.

Du kommst um deine Mitwirkungspflicht nicht drum herum,sonst kann dir die Leistung vorsorglich ganz eingestellt werden,bis du dieser dann nachgekommen bist !

Spätestens ab beginn deines Mutterschutzes ist er bei Leistungsfähigkeit eh zum Unterhalt dir gegenüber verpflichtet und der beginnt spätestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Selbst nach der Geburt ist er dir dann zum Betreuungsunterhalt bis min. zum 3 Lebensjahr des Kindes verpflichtet,wenn er nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch leistungsfähig ist,also dann noch mehr als 1200 € Netto hätte.

Wenn es aber jetzt angenommen schon Probleme in der Schwangerschaft gibt und davon gehe ich aus wenn du schon 3 mal im Krankenhaus warst,dann hast du ggf.schon ein Beschäftigungsverbot und dann ist er ab da schon zum Unterhalt verpflichtet.

Was ihr euch dann nach der Geburt ausmachen wollt ist dem Jobcenter völlig egal,er hat dann Unterhalt nach seinem Einkommen zu zahlen,weil dieser nun mal Vorrang hat.

Du bist zur Mithilfe verpflichtet. Das ergibt sich schon allein aus der Tatsache, dass du Leistung beziehst.

Was spricht dagegen, dass du den Vater deines zukünftigen Kindes bekannt gibst. Schließlich ist der am Entstehendes Kindes nicht ganz unbeteiligt gewesen.

Was soll das JobCenter denn tun, wenn du dich einfach nicht rührst? Da ist die Kürzung der Leistung die einzige Möglichkeit, dich zur Mitwirkung zu "motivieren"

Der Kindsvater ist dir bereits mit Beginn des Mutterschutzes (also ab 6 Wochen vor der Geburt) zu Betreuungsunterhalt verpflichtet.

Du musst natürlich keine Angaben machen, dann wirst du allerdings auch keine (oder halt die entsprechend gekürzten) Leistungen bekommen.

Wo ist dein Problem, jetzt den Vater anzugeben und bereits alles zu klären?! Meinst du etwa, nach der Geburt, mit einem Säugling, der dich braucht, hast du mehr Zeit?

sobald du in den Mutterschutz gehst ist er AUCH dir zu Unterhalt verpflichtet. Das sind 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. NAch der Geburt kommt zusätzlich der Kindesunterhalt dazu.

Gib denen die Daten, es schadet ja wohl nichts.