jobcenter fordert 5000 Euro zurück

4 Antworten

Wiederspruch einlegen.

1. er hat die Mietekosten weitergegeben

2. er selbst hat weder falsche noch irgendwelche Angaben gemacht, sondern sein Vater und für den ist er nicht verantwortlich.

@hana, schau auch mal, ob Euch dies weiterhelfen kann:

Beschränkte Haftung Minderjähriger für Rückforderungsansprüche des Jobcenters

http://sozialberatung-kiel.de/category/ruckforderung-von-sozialleistungen/

Ein junger Volljähriger muss Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), welche er als Minderjähriger zu Unrecht erhalten hat, nur bis zur Höhe des bei Eintritt seiner Volljährigkeit vorhandenen Vermögens an das Jobcenter erstatten.

Ob dies nun auf Deinen Mann zutrifft, weiß ich ja nicht - will Dir diesen Artikel aber nicht vorenthalten. (Oh manno, hoffentlich bleibt dies nun stehen, kopiere das lieber oder ruf die Seite auf und speicher Dir das in Deinen Lesezeichen.)

Wenn Dein Mann die 200 Euro weitergegeben hat als Mietzahlungen dann soll er sich das noch einmal schriftlich bestätigen lassen und Widerspruch gegen die Forderung einlegen.Ich verstehe nicht so ganz was die Angabe der Eltern das Sie keine Miete gezahlt haben das Amt veranlasst von Deinem Mann etwas zurück zu fordern,er war doch derjenige der die 200 Euro gezahlt hat,oder haben die Eltern zusätzlich eine Mietzahlungen vom Amt erhalten so das doppelt gezahlt wurde obwohl es eine Bedarfsgemeinschaft gewesen ist?

Er War damals unter 25 und seine ganzen Leistungen kamen auf das Konto von seinem Vater weil sie ja in einer bedarfsgemeinschaft waren. Seine Eltern haben nur normale Leistungen bekommen ohne Miete nur er hat Geld für die miete bekommen und es ja weiter den Bruder gegeben damit die Nebenkosten damit bezahlt werden.

@hana113

Dann sollte er Widerspruch einlegen und das so begründen und sich die Zahlung der 200 Euro monatlich nocheinmal schriftlich bestätigen lassen.

Ja können Sie...er hat ganz klar das Amt beschissen...Grüße

na du hast ja richtig Ahnung

@micha, lies die Frage doch nochmal, dann weißt Du, dass Deine Vermutung nicht zutrifft. - Hilfreich ist Deine Antwort ja nicht, vielleicht fällt Dir ja noch was Hilfreiches ein.