jobcenter fordert 5000 Euro zurück
Hallo es geht darum das mein mann bevor wir geheiratet haben und er bei seine Eltern lebte, Leistungen vom jobcenter bekommen hat auch für die miete obwohl er im Eigenheim seines Bruder lebte mit seinen Eltern die auch Harz4 Leistungen bekommen hatten. Er hatte 200 Euro für Miete bekommen und die auch immer seinen Bruder gegeben und der Bruder hat somit die Nebenkosten bezahlt. Abwasser , Müll und soweiter. Als seine Eltern dann im Renten alter waren und sie Leistungen vom Sozialamt beantragen sollten hat der Vater dort angegeben das er keine Miete zahlt.. obwohl mein mann Miete bekommen hat und sie ja weiter gegeben hat damit wurden die Nebenkosten bezahlt. Jetzt hat er vor 3 monaten ein Brief bekommen und das jobcenter fordert jetzt 5000 Euro zurück es ist schwer für uns weil wir uns gerade erst was aufbauen und wir froh sind aus dieses Harz4 draußen sind. Können die das Geld zurückfordern obwohl Nein mann nichts davon hatte??? Bitte brauche rat
4 Antworten
Wiederspruch einlegen.
1. er hat die Mietekosten weitergegeben
2. er selbst hat weder falsche noch irgendwelche Angaben gemacht, sondern sein Vater und für den ist er nicht verantwortlich.
@hana, schau auch mal, ob Euch dies weiterhelfen kann:
Beschränkte Haftung Minderjähriger für Rückforderungsansprüche des Jobcenters
http://sozialberatung-kiel.de/category/ruckforderung-von-sozialleistungen/
Ein junger Volljähriger muss Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), welche er als Minderjähriger zu Unrecht erhalten hat, nur bis zur Höhe des bei Eintritt seiner Volljährigkeit vorhandenen Vermögens an das Jobcenter erstatten.
Ob dies nun auf Deinen Mann zutrifft, weiß ich ja nicht - will Dir diesen Artikel aber nicht vorenthalten. (Oh manno, hoffentlich bleibt dies nun stehen, kopiere das lieber oder ruf die Seite auf und speicher Dir das in Deinen Lesezeichen.)
Wenn Dein Mann die 200 Euro weitergegeben hat als Mietzahlungen dann soll er sich das noch einmal schriftlich bestätigen lassen und Widerspruch gegen die Forderung einlegen.Ich verstehe nicht so ganz was die Angabe der Eltern das Sie keine Miete gezahlt haben das Amt veranlasst von Deinem Mann etwas zurück zu fordern,er war doch derjenige der die 200 Euro gezahlt hat,oder haben die Eltern zusätzlich eine Mietzahlungen vom Amt erhalten so das doppelt gezahlt wurde obwohl es eine Bedarfsgemeinschaft gewesen ist?
Dann sollte er Widerspruch einlegen und das so begründen und sich die Zahlung der 200 Euro monatlich nocheinmal schriftlich bestätigen lassen.
Ja können Sie...er hat ganz klar das Amt beschissen...Grüße
na du hast ja richtig Ahnung
@micha, lies die Frage doch nochmal, dann weißt Du, dass Deine Vermutung nicht zutrifft. - Hilfreich ist Deine Antwort ja nicht, vielleicht fällt Dir ja noch was Hilfreiches ein.
Er War damals unter 25 und seine ganzen Leistungen kamen auf das Konto von seinem Vater weil sie ja in einer bedarfsgemeinschaft waren. Seine Eltern haben nur normale Leistungen bekommen ohne Miete nur er hat Geld für die miete bekommen und es ja weiter den Bruder gegeben damit die Nebenkosten damit bezahlt werden.