Jobcenter erfährt, daß man kifft - was passiert dann?
nur mal angenommen, das Jobcenter erfährt rein zufällig - z.B. durch ein ärztliches Attest - daß der Hartz4-Bezieher gelegentlich kifft . was würde dann passieren ? würde es die Polizei verständigen oder steht es unter Schweigepflicht ?
5 Antworten
z.B. durch ein ärztliches Attest
Dann müsste der Leistungsbezieher ja so dämlich sein, dass er den falschen Teil der AU ans JC geschickt hat.
Der mit der Diagnose geht an die Kasse, der ohne an den ArbG bzw. hier das Jobcenter.
was würde dann passieren ?
Konsum ist nicht strafbar. Klar könnte man die Cops verständigen. Die durchsuchen dann. Finden nichts und können den Besitz nicht beweisen, also gibt es keinen Fall.
Schweigepflicht zwischen Behörden untereinander gibt es aber so gut wie keine mehr.
Auch setzt man sich der Gefahr aus, dass das Jobcenter doch mal fragt ob man bei der Angabe des Einkommens ehrlich wahr. ;-)
Joa, man wird sich sicher fragen woher der Kiffer das Geld dafür hat. Und warum er es für Gras ausgibt aber gleichzeitig lautstark nach Krediten und/oder die Kostenübernahme für kaputte Gegenstände fordert.
Und man wird sich sicher fragen ob ein kiffender Leistungsbezieher wieder in Arbeit gebracht werden kann.
Wie auch immer, man wird ein Auge darauf haben und ich finde es genau richtig so.
was soll da passieren. dann passt du wahrscheinlich besser ins bild das man sich eh schon von dir unter umständen macht. solange du deine pflichten dem jc ggü erfüllst, kannst du in deiner freizeit machen was du willst.
auf ner krankschreibung wird nicht stehen das du zu hause bist wegen der nebenwirkung des kiffens.
Ich denke es würde nichts passieren. Denn das Jobcenter als "Firma" macht da erst mal gar nichts. Es sind Personen die andere Anzeigen. Kiffen selbst ist ja nicht direkt strafbar, sondern nur der Besitz von Rauschmitteln ab einer geringen Menge ist strafbar.
Warum sollte der Sachbearbeiter in seine freizeit dich anzeigen???
Das Job-Center kann durch ein Attest nicht erfahren, das man kifft. Das Fällt unter die ärztliche Schweigepflicht und geht das JobCenter sowieso nix an.
Und der Konsum ist nicht verboten, also gibt es auch nix zu melden, FALLS das JobCenter davon erfahren WÜRDE.
mag ja sein, aber das Jpbcenter will ein ärztliches Attest meiner Neurologin und in dem hat sie kurz erwähnt, daß ich " gelegentlich " Cannabis konsumiere :(
Der Konsum ist nicht verboten. Und "gelegentlich" ist keine ausreichende Verdachtsgrundlage auf Handel oder Besitz von strafrechtlich relevanten Mengen.
Es INTERESSIERT das JobCenter nicht. Es HAT es nicht zu interessieren.
..wenns um die Arbeitsfähigkeit in Harz4 geht , interessierts sehr wohl..
So ist es.
Dann ja, aber wer ist so bescheuert und sagt, ich kann nicht arbeiten, weil ich mir die Hirnzellen “weggekifft“ hab😨
Da passieren ganz andere Sachen.