Jobcenter Eingliederungsvereinbarung nach Arbeitsaufnahme?

2 Antworten

Hi iwas! Du musst von deinem Gehalt nichts ans Amt zahlen, und ich verstehe auch nicht ganz, warum du nun eine EV zugesandt bekommst. Warte zunächst bitte erstmal in Ruhe ab, was überhaupt drin steht.

Es kann damit zusammenhängen, dass du damals offiziell beim Jobcenter als arbeitssuchend registriert wurdest, ohne jedoch zu diesem Zeitpunkt auch leistungsberechtigt zu sein. Dann wünschen die Zuständigen eventuell nur eine unterschriebene EV für deine dortige Akte.

Unterm Strich macht es bei solchen Unsicherheiten aber oftmals einen Sinn, das entsprechende Schriftstück vom Anwalt des Vertrauens auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Ich finde es wirklich sehr gut, dass du dir Gedanken machst- mache dir aber bitte keine Sorgen mehr deswegen!

iwasiwas 
Fragesteller
 06.04.2016, 22:32

Danke für die Antwort.


Ich werde versuchen Morgen wieder das Jobcenter Telefonisch während meiner Pause zu erreichen, wenn es nicht klappt warte ich einfach ab wie du schon geschrieben hast was überhaupt drine steht.


Bin halt so jemand der sich über jede noch so kleine Sache sorgen macht und nicht und die ganze Nacht im Bett liege und das schlimmste erwarte :-/.


Gute Nacht!

Ninni381  06.04.2016, 22:55
@iwasiwas

Gerne. Lieber zu vorsichtig sein, als nachher in die Röhre kucken. Ich denke, es wird nur so etwas drinstehen wie dass du seit dem ... sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, und dass du dich im Falle eines Jobverlustes fristgerecht 3 Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses melden sollst. Wahrscheinlich kannst du also guten Gewissens unterschreiben, doch im Zweifel immer lieber mal zum Anwalt auf ein Beratungsgespräch. Gute Nacht!

iwasiwas 
Fragesteller
 07.04.2016, 22:10
@Ninni381

Ich werde Morgen persönlich einen dreizeiler beim jobcenter und bei der agentur für arbeit abgeben mit folgendem text, mit der Hoffnung in ruhe von denen gelassen zu werden:

mit diesem

Schreiben möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich ab meiner Arbeitsaufnahme am
01.04.2016, die ich  bereits dem
Jobcenter und der Arbeitsagentur für Arbeit mitgeteilt habe keinerlei
Geld/Unterstützung  von euch erhalten
möchte oder benötige.

Ninni381  09.04.2016, 22:08
@iwasiwas

"... von Ihnen erhalten..." und immer zumindest latent höflich bleiben, falls du irgendwann doch nochmal in deren Fängen landen solltest ;-) Alles, alles Gute für dich, und viel Spaß im neuen Job!!!

Du wirst eine EGV - nur dann bekommen,wenn du mit deinem anrechenbaren Einkommen deinen Bedarf nach dem SGB - ll,den du bei deinen Eltern in der Wohnung hast nicht decken könntest !

Es wird dann ein Bescheid für dich kommen,in dem dann deine Aufstockung die deine Eltern für dich bekommen wahrscheinlich ganz entfällt,kommt eben auf dein Brutto und Nettoeinkommen an.

Denn darum gibt es diesen Erstattungsanspruch überhaupt,weil dein ALG - 1 was dir nach einer betrieblichen Ausbildung von der Agentur für Arbeit zusteht bzw.zustand deinen Bedarf wahrscheinlich nicht gesichert hat.

Darum haben dann deine Eltern die sicher Leistungen vom Jobcenter bekommen,deinen Bedarf komplett vom Jobcenter bekommen und diese Leistung hat sich das Jobcenter per Antrag auf Erstattung von der Agentur für Arbeit wieder geholt.

Wenn du nun ab 01.04.2016 deine Beschäftigung aufgenommen hast,dann stand dir dein ALG - 1 nur bis zum März zu.

Nun kommt es darauf an wie viel du an Brutto / Nettoeinkommen hast und wann du dein erstes Einkommen ( Zuflussprizip ) auf deinem Konto hast,denn erst dann darf es auf deinen Bedarf angerechnet werden.

Bekommst du also dein erstes Einkommen für den April erst im Mai auf dein Konto,dann musst du für deine evtl.bezogene ALG - 2 Leistung für den April nichts zurück zahlen.

Nur wenn du es schon im April aufs Konto bekommen würdest und deine Eltern für dich Leistungen ( ALG - 2 ) für diesen Monat bekommen haben,kommt es zu einer Rückforderung seitens des Jobcenters.

Mit 19 Jahren liegt dein Bedarf nach dem SGB - ll bei derzeit min. 324 € Regelsatz + 1 / 3 der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass ist dann dein Kopfanteil der KDU - wenn du mit deinen Eltern alleine wohnst.

Angenommen die KDU - würde bei 600 € liegen,dann läge dein Kopfanteil bei 200 € und mit deinem Regelsatz von 324 € würde dein Bedarf bei min. 524 € liegen.

Und wenn du nicht soviel ALG - 1 bekommen hättest,stünde dir eine Aufstockung zu,deshalb der Antrag auf Erstattung,deshalb hast du dann auch kein ALG - 1 bekommen,weil sie es untereinander verrechnet haben.

Würdest du jetzt angenommen 1200 € Brutto verdienen und 900 € Netto bekommen,dann steht dir auf dein Brutto zunächst ein Freibetrag von 100 € ( Grundfreibetrag ) zu,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Netto abgezogen,ergeben dann dein anrechenbares Einkommen und das wird dann auf deinen Bedarf angerechnet.

Hast du dann mehr anrechenbares Einkommen als dein Bedarf ist,dann bist du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus.

Sie bekommen dann nichts mehr für dich gezahlt,also auch dein Kopfanteil der KDU - von angenommen 200 € würde entfallen.

Dann hättest du deine 900 € Netto,müsstest deinen Eltern zunächst diese 200 € selber zahlen,dazu käme dann dein Anteil für den Haushaltsstrom und was sonst noch durch die Personen im Haushalt geteilt werden müsste.

Dazu müsstest du ihnen dann noch Kostgeld für deine Verpflegung geben oder dich dann selber versorgen,der Rest deines Einkommens ist dann dein.

Eine EGV - würde es dann nicht mehr geben,weil du deinen Bedarf ja aus eigenem Einkommen decken könntest.

Selbst wenn du ihn nicht ganz decken würdest,kannst du schriftlich dann freiwillig auf Leistungen verzichten,dann würde es auch keine EGV - geben,diese Verzichtserklärung kannst du auch jeder Zeit für die Zukunft wieder zurück nehmen.

Sollte das Jobcenter dir unterstellen das du deine Eltern finanziell unterstützt,also zu ihrem Unterhalt beiträgst,dann kannst du dieser Unterstellung schriftlich innerhalb der Frist widersprechen bzw.deine Eltern müssten das machen.

Also dann wahrheitsgemäß angeben das du sie mit deinem Einkommen wirtschaftlich und finanziell nicht unterstützt und es auch in Zukunft nicht tun wirst.

iwasiwas 
Fragesteller
 07.04.2016, 22:09

hallo, danke für deine antwort.

ich verdiene 1.100€ Netto im Monat und benötige garnichts von denen.

Ich werde Morgen persönlich einen dreizeiler beim jobcenter und bei der agentur für arbeit abgeben mit folgendem text, mit der Hoffnung in ruhe von denen gelassen zu werden:

mit diesem

Schreiben möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich ab meiner Arbeitsaufnahme am
01.04.2016, die ich  bereits dem
Jobcenter und der Arbeitsagentur für Arbeit mitgeteilt habe keinerlei
Geld/Unterstützung  von euch erhalten
möchte oder benötige.

isomatte  08.04.2016, 06:49
@iwasiwas

Das kannst du zwar machen,ist mit diesem Nettoeinkommen aber gar nicht notwendig,weil du dann soviel anrechenbares Nettoeinkommen hast ( ca. 800 € ),dass du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kannst und somit aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus fällst !

Sie bekommen dann automatisch keine Leistungen mehr für dich,du musst dann deinen Anteil der Warmmiete usw.direkt aus deinem Einkommen an deine Eltern zahlen.

Du wirst aber dennoch dein erstes Einkommen per Einkommensbescheinigung vom AG - nachweisen müssen und einen aktuellen Kontoauszug vorlegen bzw.in Kopie einsenden,aus dem dann der Eingang ( Zuflussprinzip ) deines ersten Einkommens ersichtlich ist.

Das entscheidet dann wie gesagt ob du etwas zurück zahlen musst oder nicht,sollten deine Eltern für April noch Leistungen für dich bekommen haben.