Jobcenter, Antrag Erstaustattung von Möbeln

7 Antworten

du hast 200% recht >Ich finde nämlich, dass das meine Privatangelegenheit ist< woher du dir deine möbel selbst beschaffen muss du muss dem amt es vorlegen, aus welchem grund du was haben muss >Meines Wissens nach ist das Angebot des Darlehens gesetzeswidrig< bist aber sehr gut auf dem gebiet bewandert, aber nicht fähig, dem amt rede und antwort zu geben, das muss aber weh tun, wer was verlangt muss auch was geben

Normalerweise hat man nur einen Anspruch auf die Erstausstattung, wenn man noch nie eigene Möbel besessen hat und vorher noch kein Geld für die Erstaustattung bekommen hat. Ich glaube, dieses Jahr hat sich es so verändert, dass man nach einer Trennung anspruch auf Möbel hat. Aber natürlich nur unter Berücksichtigung den oben genannten Punkten.

Ich würde an deiner Stelle dem Jobcenter mitteilen, wie es zu dem Totalverlust gekommen ist. Immerhin zeigen sie sich bereit, unter Gewissen voraussetzungen dir doch das Erstausstattungsgeld zu genehmigen. Bedenke, dass die am längeren hebel sitzen und auch wenn du dich lieber darüber aufregen würdest - schleim etwas rum, berüde den Verlust deiner Möbel plausiebel, sei sehr freundlich... dann klappt es schon mit der Erstaustattung ;-)

Ein Darlehen anzubieten ist nicht gesetzeswidrig, sondern in deiner Situation die einzige Möglichkeit dir Geld zu leihen. Von den Banken wirst du kein Geld geliehen bekommen.

Du musst es Ihnen mitteilen, und wenn Du die Möbel für Deine jetzige Wohnung brauchst, ist e keine erstausstattung und das ist dann wirklich im satz inbegriffen.

Solltest Du umziehen und nichts haben:DAS wäre eine Erstausstattung

Aber nur beim ersten eigenen Hausstand.

@YK1972

Natürlich

Du wirst diese Auskunft erteilen müssen, da es sich in deinem Fall nicht um eine Erstausstattung handelt. Zudem möchtest du ja etwas vom Amt und nicht die von dir. Du hattest ja bereits Möbel, die dir, wie auch immer abhanden gekommen sind. Demnach ist es eigentlich auch völlig korrekt, dass man dir ein Darlehen anbietet, da man ja nicht alle paar Jahre für jeden komplett neue Möbel zur Verfügung stellen will.

Du solltest dich auch mal umsehen oder umhören, es gibt Gebrauchtmöbelhandel, oder Einrichtungen, die gespendete Möbel an Bedrüftige ohne Bezahlung abgeben. Dazu brauchst du vom Amt nur einen Berechtigungsschein.

nein, stimmt alles nicht

es ist im grundsatz enthalten und ein darlehnen dürfen sie dir anbieten

so ist es richtig, schön ansprüche stellen, aber mitwirken, ich doch nicht