Jobcenter - Plötzliche Anfrage von Belegen?

5 Antworten

Wenn man Leistungen bezieht sollte man immer davon ausgehen das man Nachweise vorlegen muss, deshalb sollte man diesen nicht gleich nach ein paar Monaten entsorgen, da kann auch mal nach einem Jahr oder einem längeren Zeitraum mal was kommen.

Nun, wenn du Leistungen für Fahrten wegen dem Umgang mit deinem Kind / Kindern hast, dann muss bzw.kann das deine Ex - doch sicher schriftlich bestätigen und was eine Fahrt kostet kannst du durch den Kauf einer neuen Karte nachweisen.

Schreibe dem Jobcenter halt das du diese alten Karten nicht mehr hast, weil bei der Antragstellung und auch danach nie ein Nachweis gefordert wurde und dazu legst du dann die schriftliche Bestätigung der Ex - und einen Nachweis was eine bzw.eine HIn - und Rückfahrt kostet.

Wofür bekommst Du denn die Fahtkosten? 

Kannst Du das nicht belegen, musst Du möglicherweise Geld zurückzahlen.

dumusst das kleingedruckte immer lesen. wenn nichts auf dem Antrag drauf steht, dann würde ich einen Gerichtskostenhilfeschein beim Amtsgericht anfordern und zum Anwalt gehen.

dubist doch quasi rechstversichert. nutze es aus.

Da bei Prozessen vor dem Sozialgericht in der Regel keine Gerichtskosten für den Kläger entstehen ist das ziemlich sinnlos.

@Schnoofy

formuliere mal anders. das ergibt keinen sinn.

Meinst du ein Gang zum Anwalt kann da etwas bringen?

@MrHilfreich

na klar. deine sachbearbeiterin bekommt wahrscheinlich ne provision wenn sie sparsam arbeitet. keine ahnung....ich vermute es.

wenn du jetzt mit anwalt kommst und sie ggf auch noch vor gericht auftauchen muss und ihr chef an dem tag auch noch auf sie verzcihten muss, dann überlegt sie es sich 3 mal. und für die zukunft weiss sie bescheid, dass mit dir nicht zu spaßen ist.

@MrHilfreich

Nein, wer öffentliche Gelder beantragt muss nachweisen, dass er einen Anspruch darauf hat.

@Schnoofy

na den anspruch hat er doch wenn er vom jobcenter lebt.

@Schnoofy

Nachweisen das ich einen Anspruch darauf habe geht! Es handelt sich um Fahrtkosten zur Wahrnehmung meines Umgangsrechts.

Nur das Belegen der einzelnen Fahrten geht nicht!

@MrHilfreich

geh zum Anwalt. Lass dich wenigstens mal aufklären. Ruf beim Sozialgericht an und frage nach einem ....wie heisst denn der noch.....Beratungshilfeschein. Damit gehste dann zu einem Anwalt deiner Wahl und fragst ihn ob es rechtens ist was dort mit dir geschieht. wenn er dann sagt, dass es so nicht geht, dann geshte zum Jobzenter und verlangst einen Prozewsskostenhilfeschein.

und dann wirste ja sehen wie schnell die Tante ruhe gibt.

@MrHilfreich

Als Alternative fällt mir dann ein, die Kindesmutter, um eine Erklärung zu bitten, dass du dieses Umgangsrecht wahrgenommen hast. Das setzt natürlich voraus, dass ihr miteinander redet.

@Cocokiki3

Auf meinem Schreiben steht nicht einmal drauf Wer es bearbeitet haben soll.

Aber ich werde morgen mal direkt einen Anwalt aufsuchen!

Vielen Dank für eure Antworten!

@Schnoofy

Das klingt nach einer Idee!

Das werde ich auch ansprechen danke dir!

@MrHilfreich

das freut mich, dass du das machst. wenn das alle machen würden, wäre die welt ein besserer ort.

viel erfolg und genugtuung.

Fahrtkosten Wohin?Ins Schwimmbad,zum Arzt,zum Arbeitsplatz,beim Jobcenter muss man immer alles Nachweisen und Belegen um von denen etwas zu bekommen,das war schon immer so.

Wenn du keine Fahrkarten hast muss du ja aber nachweisen können wo du lebenswichtiges hin musstest

Fahrkosten zur Wahrnehmung meines Umgangsrechts. Ist dort auch alles bekannt.

Nur das Belegen der Fahrten der letzten 7 Monate geht nun nicht

Auch wenn du die Fahrkarten entsorgt hast, hast du eventuell mit Karte bezahlt? Dann leg die Kontoauszüge vor.