Jemanden als Pädophil bezeichnen?

5 Antworten

Bestenfalls Verleumdung. Leider wird sowas kaum bestraft - allenfalls durch einen Schlag in die Kauleiste des Verleumders.

Strafrechtlich wird da nicht viel dabei rumkommen , evtl. ein paar sozialstunden . Meistens stellt der Staatsanwalt .Beleidigungen sowie Verleumdung recht schnell ein .

Bleibt das Zivilrechtliche . hier kann dies dann schnell mal in den 4-5  Stelligen € Bereich gehen .

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§  11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187 Verleumdung

Dazu könnte es auch noch eine Beleidigung sein.

Ich glaube ne Strafe bekommt man dann nicht so richtig...