Jemand schickt ohne meine Erlaubnis Bilder von mir weiter, was kann ich dagegen machen?
Und zwar ist es so. Ein "Kollege" macht immer in der schule Videos von mir. Ich will das meistens nicht, er macht es allerdings trotzdem. Habe ihn dann ganz klar gesagt das er sie dann nicht weiter versenden soll. Allerdings macht er auch das. Er macht oft auch Screenshots aus den Videos und sendet die dann oft an Gruppen, wo ich selbst sogar drin bin. Da ich ihn jetzt oft genug gesagt habe das ich das nicht will, will ich jetzt was dagegen unternehmen. Was kann ich da also machen? Und wie kann ich es machen?
P.S Beleidigungen oder unnötige Kommentare werden gemeldet! Ansonsten Danke an alle die wirklich versuchen mir zu helfen! :)
7 Antworten
Meiner Meinung nach ein Fall für nen Anwalt. Anders lernen es solche "Kollegen" nicht. Beweise liegen ja offensichtlich genug vor.
1. Rede noch mal mit ihm und sage im klar und deutlich, dass er dies in Zukunft unterlassen soll.
2. Sollte er wieder nicht darauf reagieren, schicke ihm einen Brief per Einschreiben mit Rückschein und mach ihm nochmals klar, dass er es unterlassen soll, da du ihn sonst anzeigst und einen Anwalt einschaltet.
3. Wenn er dann noch immer nicht reagiert, dann zeige ihn an, denn er darf das nicht.
Im Gegensatz zu den USA gibt es in Deutschland das "Recht am eigenen Bild", geregelt in § 22 KunstUrhG, es ist strafbar, allerdings ein Antragsdelikt. Zum Glück liegt die Beweislast für eine zulässige Verwendung beim Verwender, also dem, der das Bild veröffentlicht. Es besteht aber die Gefahr des Verweises auf den Privatklageweg, wenn man Strafantrag stellt.
Ein wirklich gutes Mittel wäre eine Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage in Kombination mit einer einstweiligen Verfügung, da hilft aber der Rechtsanwalt gerne weiter ...
Ps.:
Bedauerlicherweise ist das Recht am eigenen Bild in Deutschland durch die kulturelle Beeinflussung über US-Filme nicht mehr in dem Maße in der Öffentlichkeit verankert, wie es sein sollte.
Ich vergaß ganz ... Strafbarkeit ergibt sich über § 33 Abs. 1 KunstUrhG, in Abs. 2 die Verfolgung nur auf Antrag und über § 374 Abs. 1 Nr. 8 StPO die Zulässigkeit der Privatklage.
Das P.S. hättest Dir sparen können, denn das ist hier üblich (;
Da offenbar noch Schüler bist, rede mit Deinen Eltern, ob sie eine sinnvolle Möglichkeit sehen, den Mitschüler positiv zu beeinflussen.
Ansonsten wende Dich an (D)einen Rechtsanwalt, da der genannte "Kollege" gegen das Recht am eigenen Bild verstößt und Du ihn ja schon mehrfach aufgefordert hast, das zu unterlassen.
Rede nochmal mit ihm und wenns nicht hilft, mache eine Anzeige bei der Polizei.