Jemand parkt meine Garage zu

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da gibts wohl nichts anderes als das Auto abschleppen zu lassen, wenn du nicht anhand des Nummernschildes herausfinden kannst, wem das Auto gehört. Aber dass du etwas an die Kosten wirst bezahlen müssen, halte ich für ausgeschlossen, schliesslich kannst du ja nichts an der ganzen Sache dafür und bist ja auch dringend auf dein Auto angewiesen.

Leider alles falsch.

Das Abschleppen zahlt immer der der es veranlasst.

Als Privatmann kann man anhand des Kennzeichens keinen Halter ausfindig machen.

@Crack

Dies ist wohl ein kleines Missverständnis, meinte natürlich nicht, selber dem Abschleppdienst den Auftrag zu erteilen, sondern über die Polizei, so wie es schon in der Frage angesprochen wurde.

Wegen des Ausfindigmachens des Halters über das Kennzeichen: In der Schweiz, wo ich herkomme, ist jedes Kennzeichen online abrufbar. Nun, dass dies in Deutschland anscheinend nicht möglich ist, ist wieder eine neue Erkenntnis.

@odinwalhall

Das geht aus Datenschutzgründen nicht.

In der Schweiz ist das möglich?

@Crack

Ja doch, sämtliche Autokennzeichen sind bei uns abrufbar. Es gibt bei den meisten Kantonen Beschränkungen, beispielsweise nur 3 oder 5 Anfragen pro Tag und bei einigen Kantonen muss man eine Begründung nachliefern. Aber grundsätzlich kann man jedes Autokennzeichen nachschauen.

@odinwalhall

Das wusste ich nicht. Wenn man die Info nicht missbraucht dann ist das sicher eine gute Sache. Halter ermitteln, Tel.nr. rausfinden - Parkproblem gelöst.

@Crack

Ja, finde ich auch. In genau solchen Fällen kann dies sehr hilfreich sein, wenn man den Halter auf diese Weise selber ermitteln kann. Darum hats mich auch erstaunt, dass dies in Deutschland nicht möglich ist. Und Missbrauch kommt, so viel mir bekannt ist, kaum vor.

@odinwalhall

Also bei der üblichen deutschen Mentalität der Verkehrsteilnehmer hätte ich Bedenken bei einer solchen Lösung hier.

Einer schnappt dem anderen (versehentlich oder absichtlich) den Parkplatz weg, schneidet einen, nimmt die Vorfahrt oder hupt, etc. und der andere findet seine Adresse heraus und zerkratzt ihm den Lack.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass das regelmäßig vorkommt und sei es meinetwegen nur bei Asi-Klientel.

@Nils2

Aber in der Schweiz funktioniert's doch auch!? Wir Deutschen sind immer päpstlicher als der Papst...

@Nils2

Aber in der Schweiz funktioniert's doch auch!? Wir Deutschen sind immer päpstlicher als der Papst...

Es freut mich, dass du meine Antwort als HA ausgezeichnet hast. Vielen Dank für den Stern :-)

Du kannst ihn nur anzeigen oder das Ordnungsamt um Hilfe bitten.

Lässt Du ihn abschleppen dann zahlst Du als Auftraggeber erst mal selbst. Und selbst Hand anlegen würde ich auch unterlassen.

auf öffentlicher Fläche können nur Behörden ein Fahrzeug abschleppen lassen, und nach dieser Beschreibung scheint es sich nicht um eine Privatfläche zu handeln, sondern um eine Straße.

Hallo Cerberus 123,

notiere das Kennzeichen des Autos (wenn es eins gibt - wenn keins zu sehen ist, dann kannst Du die Polizei auf jeden Fall rufen, die werden dem Kerl ein saftiges Ordnungsgeld verpassen, da er unerlaubt parkt und eine Rostlaube abgesetzt hat).

Ich würde meine Firma anrufen und Bescheid sagen. Mach am besten ein Foto von dem Wagen... aus der Nähe und aus der Ferne, so daß man die Umgebung, bzw.. die Straße leicht erkennen kann.

Gruß, Emmy

DH - Foto, auch für den Chef!

saftiges Ordnungsgeld

...wir sind hier nicht bei Gericht

@fs112

Ja, das war falsch, ich habe wohl gedacht Bußgeld und so was geschrieben!

Habe gedacht, wenn es eine Rostlaube ohne Kennzeichen, dann kann das Ordnungsamt gerufen werden...

Okay?

Mea maxima culpa Amen

Polizei rufen und das Auto abschleppen lassen.

Polizei bzw Ordnungsamt rufen. Die entscheiden dann, ob das KFZ abgeschleppt wird.

Natürlich kannst Du auch selber einen Abschleppdienst rufen, aber dann zahlst erst mal Du und müsstest die Kosten einklagen.