Jemand macht ne Anzeige, die aber ne Lüge ist

14 Antworten

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Bis zu fünf Jahre Knast.

§ 153 StGB: "Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

und

§ 154 StGB: "Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft."

und

§ 164 StGB: "Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/

Cool, danke für die ausführl. Info. Also §164 träfe da wohl m.E. zu. Na dann wäre der Bazillus ja eliminiert. Hoffen wir das Beste ;-))

so ein schwachsinn! du kennst doch den sachverhalt gar nicht!

@hailiejadexoxo

Das sind ja nur Beispiele und der dritte Absatz könnte durchaus zutreffen.

@hailiejadexoxo

du kennst doch den sachverhalt gar nicht!

Richtig, die Frage war aber auch, ob es strafbar ist wenn jemand eine Anzeige macht und dabei lügt, das habe ich beantwortet. Von daher ist die Antwort eben kein "Schwachsinn" sondern spiegelt geltendes Recht wieder. Der tatsächliche Sachverhalt ist mir persönlich gerade auch relativ egal, der war auch nicht Inhalt der Fragestellung.

nein dem passiert NICHTS. ging mir auch mal so, ich war beim Anwalt, der hat mir das ganz genau erklärt. und du musst übrigens nicht mal auf eine anzeige reagieren, egal ob es auf dem wisch steht oder nicht!

Echt? Also da bin ich ja mal gespannt. Naja, kriegt eh alles der Anwalt. Ich mach da gar nichts. - Wär aber Mist, ich hätt schon gern, dass der Lügner für seine Bosheit bestraft wird. Wäre nur gerecht. Na, mal gucken.

@aycawolf

naja wenn es um strafsachen geht zahlt das keine RSV, du musst alles komplett selbst zahlen. mich hat das anwaltsgespräch 80€ gekostet und da war er noch nett zu mir. er hat mir erklärt, dass ich durchaus eine verleumdungsanzeige stellen kann, was aber das risiko birgt, dass die gegnerische partei genau das gleiche mit mir macht und dann habe ich wieder kosten beim anwalt und das geht dann immer so weiter.

@hailiejadexoxo

Da bist du aber im Irrtum. Wir wurden mal überfallen und das hat die RSV durchaus bezahlt.

Es kommen mehrere Straftatbestände in Betracht, insbesondere:

  • §145d StGB - Vortäuschen einer Straftat

  • §164 StGB - falsche Verdächtigung

Wenn die Person, die die Anzeige erstattet, in keinster Weise beweisen kann, dass ein Grund für die Anzeige vorlag (die Person muss das nicht sofort bei Anzeigenerstattung beweisen), dann wird sie (die Person, die die Anzeige erstattet hat) schon ordentlich Ärger bekommen. Spätestens wenn die Sache vor ein Gericht kommt und die Behauptung nicht aufrecht erhalten werden kann, weil es keine Indizien gibt, die einen Beweis möglich machen würden. Gibt es allerdings Indizien, aber keine Beweise, kann man der Person, die die Anzeige gemacht hat, nicht direkt an den Karren fahren - denn es existieren ja Anhaltspunkte - auch wenn sie nicht beweisbar sind.

Hier wurde ja schon ein paar gute Beispiele und Gesetzestexte genannt, wie z. B. von OliBerlin und BadBoy4Ever.

PS. Noch ein Nachtrag als Beispiel: Wenn ich z. B. aus der Nachbarwohnung Kindergeschrei und Kinderweinen (es gibt in der Tat auch ängstliches Weinen und Wimmern, welches durchaus auf Angst und somit auf eine Gefahr/Gefährdung hinweisen kann) und schreiende Erwachsene höre (nebenbei geht vielleicht noch Glas oder Geschirr zu Bruch), darf ich von einer Gefährdung des Kindeswohls ausgehen und die Behörden informieren. Bei berechtigtem Verdacht einer unmittelbaren Gefahr sogar die 110 anrufen.

Würde sich dann herausstellen, dass keine Gefährdung für das Kind bestand, könnte man mir nichts anhaben, denn ich durfte durch die Art der Geräusche annehmen, dass hier ein Kind zumindest mittelbar in Gefahr war.

Hi,

eine falsch Verdächtigung kann ganz schon übel ausgehen. dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Wenn das Opfer wegen dieser falschen Verdächtigung in U-Haft oder im Gefängnis gesessen hat, kommt noch mittelbare Freiheitsberaubung dazu.

Hier ein Beispiel, bei dem es aber einen Freispruch gab. http://www.jurablogs.com/de/falsche-verdaechtigung-mittelbare-freiheitsberaubung-freispruch

Ohje, nee, ich glaub so schlimm wirds nicht werden. Hat nur die Polizei gerufen und was behauptet, was nicht stimmt und angezeigt. Keine Ahnung was da kommt. Der Typ ist einfach nur dumm. Aber dumme Menschen können eben auch gefährlich werden, leider. Ist hier eher eine retorische Frage. Mir selbst wird nichts passieren. Hab nen supermegaguten Anwalt.

@aycawolf

Du musst aber bedenken, er muss es wissentlich gemacht haben.

Beispiel: Ich höre Schreie und Gebrüll aus der Nachbarwohnung, da kann ich sicher die Polizei rufen.

Später stellt sich heraus, die haben für ein Hörspiel geprobt. ;)

Trotzdem keine falsche Verdächtigung.

@aycawolf

Wer ist denn hier der Dumme? Die Polizei muss allem nachgehen. Wegen so einem Affen wie dir ist mir beinahe das Herz stehen geblieben - ich hatte eine Haussuchung. Hinterher hat sich der Cop entschuldigt: "Wissen sie , wir müssen allem nachgehen." Ich hoffe nur, dass sie dein Telefon ausmachen konnten und Dich den Einsatz zahlen lassen.

@BadBoy4ever

Ja, der macht die falsche Anzeige wissentlich und absichtlich.