Jemand ist mir reingefahren, aber ich habe kein TÜV, was nun?

14 Antworten

Das kommt darauf an... wenn Schäden an dem Auto vorhanden waren, die ursächlich für den Unfall waren, dann kannst Du eine Teilschuld bekommen.

Ansonsten hat der TÜV nichts mit dem Schaden zu tun, die Haftpfllicht des Unfallgegners greift...

na endlich mal eine zutreffende Antwort, kurz und knapp.

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet: Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

Mehr als zwei Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

Bis zu zwei Monate: € 15,--
Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg

Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,-- kosten. Beim TÜV wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft.

Ob es versicherungsrelevant ist, kann ich dir nicht sagen - vielleicht hast du Glück und sie fragen nicht nach. Du solltest vorsorglich gleich den TÜV mitmachen lassen, wenn dein Auto in Reparatur ist.

vielen dank. ich habe das erst gestern gemerkt das TÜV abgelaufen war.. ich dachte das ich noch bis dezember hatte.. und gestern habe ich germerkt, verdammt seit MÄRZ abergelaufen.. :(

gestern gemerkt das TÜV abgelaufen war.

Tipp:

Ich an deiner Stelle würde nun umgehend jetzt die HU machen.... schleunigst.

In deinem Fall würde ich zuerst in einer Werkstatt meines Vertrauens eventuell vorhandene Mängel beheben, bevor ich zur Prüfstelle fahre.

Vorher würde ich noch ein paar unbedeutene Mängel einbauen, damit der Prüfer was auf den Zettel "Fehler" schreiben kann.

Z.B. schlecht anziehende Handbremse, defekte Kennzeichenbeleuchtung, defektes Standlicht und fehlende Pol-Kappen auf Batterie.

Das reicht.

Dann Mängel beheben und zur Nachkontrolle fahren, kostet ca. 15,- Euro und fertig.

Sollte dann die Versicherung "Mitursächlichkeit" vorwerfen, dann hätte man ja den Prüfbericht mit den "Lapalien-Mängeln" drauf und nichts würde dann passieren.

Vorher würde ich noch ein paar unbedeutene Mängel einbauen, damit der Prüfer was auf den Zettel "Fehler" schreiben kann.

Z.B. schlecht anziehende Handbremse, defekte Kennzeichenbeleuchtung, defektes Standlicht und fehlende Pol-Kappen auf Batterie.

Solch einen schlechten Rat in einem Forum zu geben? Wundert mich aber nicht!

Du hälst den TÜV-Prüfer wohl für blind ? Traust Du ihm nicht zu, dass er den Unfallschaden entdeckt ?

@Kematef

Solch einen schlechten Rat

mag sein, dass dieser Rat schlecht wäre... er könnte aber auch gut für die jeweilige Situation sein...

Du hälst den TÜV-Prüfer wohl für blind ?

Nein, bestimmt nicht... den Unfallschaden würde er schon erkennen....

dazu würde er dann nur: schlecht anziehende Handbremse, defekte Kennzeichenbeleuchtung, defektes Standlicht und fehlende Pol-Kappen auf Batterie erkennen.

Mehr nicht.....

eine eventuelle Mitursächlichkeit könnte dann aber nicht mehr nachgewiesen werden.

So würde ich handeln wenn meine HU seit 7 Monaten abgelaufen wäre.

Da ich aber meine HU meist 1 oder 2 Monate vor Ablauf mache, komme ich erst garnicht in so eine Situation.

@user3096

@Aixclusivman,

Du scheinst auch zu denen zu gehören, die hier antworten um viele Punkte zu erhalten. Und dabei ist es völlig egal, ob die Antworten zu der Frage passen oder unsinnig sind.

Dieses Punktesystem in diesem Forum halte ich für völlig falsch.

Gruß Kematef

@Kematef

@ Kematef

ob die Antworten zu der Frage passen

dann erkläre mir doch bitte mal, wieso meine Antworten nicht zur Frage passen.

Diese Erklärung würde ich gern mal hören bzw. lesen...

doppelt

dir ist jemand reingefahren, die Versicherung kommt da nur hinter, wenn ein Gutachter sich deinen Wagen anschaut. Aber dürfte nichts an der Situation ändern.

Wurde die Polizei bei dem Unfall hinzugezogen, dann könnte allenfals aufgrund des fehlenden TÜV ein OWi Verfahren auf dich zu kommen.

und eine Mitschuld wird dann automatisch angenommen

@Lautan

was soll denn so eine blödsinnige Annahme?

Wie kannst du nur auf sowas kommen? Also wirklich. Automatisch wird hier garnichts angenommen.

Was hat ein abgelaufener TÜV damit zu tun, dass jemand anders einem in die Seite fährt?

Ich gebe dir mal einen Gedankenanstoß.

Wenn jemand voll besoffen, mit 1,5 Promille an der Ampel wartet und von hinten fährt jemand aufs Fahrzeug, dann ist der hinten auffahrende zum 100% schuld. Da gibt es nicht mal eine Teilschuld dann.

Der Unfall wäre sicher auch passiert, wenn der TÜV gemacht wäre. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Unfallverursacher meldet den Schaden bei seiner Versicherung. Du gehst in eine Werkstatt und lässt dir einen Kostenvoranschlag machen. Dieser wird an die Versicherung des Unfallverursachers weitergeleitet. Die Versicherung entscheidet dann, ob ein Gutachter hinzugezogen wird, oder übernimmt die Kosten für die Reparatur.

Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, wird dem Polizisten auffallen, dass dein Fahrzeug keinen TÜV mehr hat. Das ist eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bussgeld geahndet wird. Du musst dann umgehend zum TÜV und bei der Polizei vorfahren und denen zeigen, dass dein Fahrzeug TÜV abgenommen wurde. Fahrzeugschein vorzeigen reicht.