Jemand hat mich heimlich fotografiert. Was kann ich tun?

13 Antworten

Es gibt dazu eine klare Gesetzeslage. Das nennt sich "Recht am eigenen Bild".

Im Prinzip sagt das Gesetz: "Niemand darf ohne sein Einverständnis fotografiert werden". Dieses Gesetz ist auch völlig unabhängig davon ob das Foto für private Zwecke gemacht wird oder für den Abdruck in der Bildzeitung.

Allerdings gibt es da ein paar Ausnahmen, wo nicht gefragt werden muß:

  • Wenn Du beispielsweise nur "Beiwerk" auf dem Foto bist. Wenn jemand den Kölner Dom fotografiert und Du läufst grad durchs Bild braucht der Fotograf nicht Dein Einverständnis.

  • Bei öffentlichen Veranstaltungen und Demonstationen (also z.B. Karnevalsumzug - wer nicht fotografiert werden will darf eben nicht zu solchen Veranstaltungen gehen).

  • Zum Zecke der Rechtspflege: Damit ist das Radarfoto der Polizei zulässig oder Du darfst gerne den Bankräuber beim Überfall fotografieren, ohne ihn zu fragen.

  • Relative und absolute Personen des Zeitgeschehens: Das wären z.B. Promis & Politiker. Hier gibt's ggf. nur Einschränkungen was die Verletzung der Intimsphäre betrifft. Das heimlich über den Zaun der Villa des Schauspielers gemachte Foto in seinen Garten wo er sich nackich sonnt ist unzulässig, während Du ihn aber fotografieren darfst, wenn Du ihn auf der Straße oder in der UBahn triffst. Das sind absoulte Personen des Zeitgeschehens. Die relativen Personen des Zeitgeschehens sind Personen, die über einen kurzen Zeitraum von öffentlichem Interesse sind. Beispielsweise der verurteilte Straftäter, der aus dem Gerichtsgebäude geführt wird darf fotografiert werden. Aber halt nur in dem Zeitraum, wo der Fall gerade durch die Medien geht.

In Deinem Fall würde ich mal stark vermuten, daß der Fotograf Dich NICHT hätte fotografieren dürfen ohne vorher zu fragen. Er könnte natürlich behaupten, er hat jemand ganz anderen fotografiert und Du wärst zufällig mit auf dem Bild. Wenn das auf dem Bild nachher nicht eindeutig ist, daß es um Dich geht würde wahrscheinlich kein Strafverfahren eröffnet werden bzw. es würde vermutlich im Sand verlaufen. Aber prinzipiell könntest Du eine Anzeige erstatten wegen der Verletzung des "Rechts am eigenen Bild".

Ergänzung:

Ich sehe gerade, daß hier auch Österreicher mitschreiben/mitlesen:

In Österreich ist die Rechtslage etwas lockerer: Dort darf für private Zwecke sehr frei fotografiert werden. Dort greift das "Recht am eigenen Bild" erst bei Veröffentlichung.

kanntest du die person denn? sonst wird es schwer, die anzuzeigen (bzw. damit zu drohen) ;)

prinzipiell besitzt du die rechte an deinen bildern und du darfst nicht ohne dein einverständnis abgelichtet werden. ich weiß allerdings nicht, wie das ist, wenn es in der öffentlichkeit geschehen ist... wurdest denn du speziell abgelichtet oder warst du eher "eine von vielen" auf dem bild? =) ich weiß dann nämlich nicht, wie es dann ist

hoffe ich konnte helfen,

JolleDieOlle

wenn er es zu privaten zwecke gemacht hat,kannst du nichts machen.Wenn er es aber ins Netz stellt kannst du rechtliche Schritte einleiten.

Fotografieren ist nicht verboten. Er darf das Foto nur nicht ohne deine Genehmigung verwenden.

gelöscht

Wir sind hier zum Glück nicht in Deutschland, dort würde das wohl ohne weiteres gehen. Bei uns ist das eher so, dass ein derartiges Foto schlichtweg nicht veröffentlich werden darf bzw. nur unter Unkenntlichmachung der dargestellten Person.