Jemand hat meinen Autospiegel abgefahren, wie verhalte ich mich nun?
Letzte Woche als ich mit dem Auto wegfahren wollte, stand da ein Mann und hat gesagt er hat meinen Spiegel abgefahren welcher auf dem Boden lag. Der Mann hatte netterweise sie Polizei verständig welche dann kam und den Schaden erfasste. Der Herr musste eine kleine Strafe im voraus zahlen weil es wohl eine Straftat wäre. Der Polizist meinte ich solle auf den Anruf der Versicherung warten. Das habe ich auch getan, bin vorher allerdings zum Autohaus und habe einen Kostenvoranschlag berechnen lassen.
Der Mann von der Versicherung meinte ich solle es reparieren lassen und dann die Rechnung schicken.
Ich bin allerdings auf die Zahlung der Versicherung angewiesen und möchte ihm den kostenvoranschlag welcher doch für solche Fälle gemacht ist ? Ihm zuschicken und dann das Auto reparieren lassen.
Kann ich das so verlangen oder kann der Typ von der Versicherung sagen er zahlt erst nachdem ich es reparieren lassen habe ?
danke im voraus
5 Antworten
Wo ist das Problem?
Wenn die Versicherung doch eine Reparaturfreigabe gegeben hat, so repariere doch dort dein Fahrzeug wo dir der Kostenvoranschlag erstellt wurde.
Die Kosten für diesen Kostenvoranschlag entfallen dann, wobei es mittlerweile bekannt sein dürfte, das Kostenvoranschläge nichts kosten dürfen!
Die Versicherung bezahlt auch nach Kostenvoranschlag, jedoch nur ohne MWST. Diese bekommt man ersetzt, sobald man die Reparatur nachweist.
Man kann auch der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschreiben, dann rechnet die direkt mit der Versicherung ab.
Wenn der Spiegel nicht in einer Werkstatt, sondern selbst oder von einem Kumpel ö.ä. repariert werden soll, den KV an die Versicherung senden und den Nettobeitrag (also ohne MWST) sich überweisen lassen. Was man mit dem Geld dann macht ist der Versicherung egal.
Also, dieser Jemand hat ja freundlicherweise gewartet und läßt die Angelegenheit über seine Versicherung ordnen. Eine Strafe kann er allerdings nicht bekommen haben, denn so ein Ding kann nur ein Gericht ausprechen. Und der Anspruchsteller hat seinen Schaden gerichtsfest zu belegen und bekommt diesen dann ersetzt. Ohne Rechnung eben ohne Märchensteuer, alles doch ganz einfach. Und wenn schon gespart werden soll, bezahlt der Verursacher vielleicht ja kleine Summen sogar selbst. Dann gibt es eben keine Rückstufung.
Nun mal Butter bei die Fische.. ^^ Willst Du das Auto da reparieren lassen, wo der KVA erstellt wurde? Oder willst Du nur das Geld einsacken.. und es woanders, wo es günstiger ist machen lassen? Ansonsten .. halt da machen lassen, meist rechnen die Werkstätten selbst mit den Versicherungen ab .. Du musst ja nicht in Vorkasse treten.
Den Kostenvoranschlag (in Kopie!) an die Versicherung zu schicken, ist sicherlich keine schlechte Idee, jedoch kommt es auf die Versicherung an, wie sie damit verfährt. Es kann auch sein, dass Deine Versicherung Vertragswerkstätten hat, und die rechnen manchmal direkt mit der Versicherung ab. Ich habe bis jetzt nicht die Erfahrung gemacht, dass die Versicherung im Voraus zahlt - das machen sie z.B. nur bei existenziellen Schäden (Hausrat verbrannt oder so). Vielleicht rufst Du einfach mal dort an und schilderst Deine Situation, das ist in den meisten Fällen der beste Weg. Viel Erfolg.