jemand hat auf mein name etwas bestellt soll ich zur polizei?

8 Antworten

Unbedingt anzeigen.

Weniger weil die Polizei oder die Staatsanwaltschaft gleich zwingend große Ermittlungen anstellen wird. Das wird (erstmal) nicht der Fall sein.

Aber ein (möglicher) Identitätsdiebstahl kann massive unangenehmes Folgen haben und Ärger mit sich ziehen.

Nicht selten auch viel Rennerei.

https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article176946869/Identitaetsdiebstahl-So-einfach-shoppen-Kriminelle-auf-fremde-Rechnung.html

Kontaktivere auch deine Bankverbindung und H&M

Woher ich das weiß:Recherche

Natürlich musst du das anzeigen, oder willst du das Bestellte bezahlen

Du solltest Strafanzeige erstatten. Geh am besten mit dem Kontoauszug zur Polizei. H&M muss auch kontaktiert werden. Die IP-Adresse wird man wohl eher nicht orten, da H&M hoffentlich die Adressdaten des Betrügers bereits hat.

was ist wenn die person ihr namenschild geändert hat ??? oder extra für die bestellung ein neuen namenschild rangeklebt hat und es jetzt wieder weg ist

@oliviapalermo

Die Polizei kennt zum Glück diese Tricks. Wenn es ein Profi war, wird er allerdings auch seine IP-Adresse verschleiert haben.

@oliviapalermo

Das is dann nicht dein Problem, du kannst das Geld von der Bank zurückbuchen lassen.

Durch die IP Adresse kann die Polizei den Täter nicht ausfindig machen. Es geschieht nur dann, wenn eine schwere Tat begangen wurde z. B. Mord oder Terrorverdacht. Zudem muß ein Richter dies beschließen. Zur Polizei musst du auf jeden Fall. Die Polizei wird wahrscheinlich mit H&M Kontakt aufnehmen und die Adresse des Käufers herausfinden wo die Ware hingeschickt wurde.

Woher ich das weiß:Hobby

Große Ermittlungen wird die Polizei (erstmal) nicht machen. Und selbst wenn die Aussicht sind nicht gerade rosig.

Dennoch habe Ich wie Du geraten unbedingt zur Polizei zu gehen.

Schlicht und ergreifend weil ein Identitätsdiebstahl für den Betroffenen massiven Ärger bzw Unannehmlichkeiten bedeuten kann

Wieso ist man sich so sicher, dass die Polizei durch die IP-Adresse nicht an den Täter rankommen wird?

@PyerunA

Weil ein Provider nicht ohne richterlichen Beschluss die Daten herausgeben darf. Und der Richter gibt nur den Beschluss wenn schwerwiegende Straftaten vorhanden sind. Und das ist hier offensichtlich nicht der Fall.

@Reviloone95

Dafür muss man erstmal klarstellen, wie schwerwiegend eine Tat ist, man stelle sich diese Sachlage vor:
Ein Betrüger benutzt ein Bankkonto, welches frei generiert wurde und bestellt bei Amazon Ware im Wert von 200€. Jedoch kann Amazon das Geld nicht abbuchen, die Ware wurde jedoch geliefert. Die Lieferadresse ist ein Leerstehendes Haus, der Betrüger holt die Ware Vorort ab. Nun geht Amazon zur Polizei, und stellt eine Strafanzeige gegen eine IP, weil die kompletten angegebenen Daten Fake sind. Was geschieht nun mit der Anzeige? Wird sie fallen gelassen, weil die Tat nicht so schwerwiegend war?

@PyerunA

Wissen Sie eigentlich was das für ein Aufwand ist die IP Adresse herauszufinden? Wegen 200 Euro im ihren Beispiel, wird die Polizei mit Sicherheit nicht so Aufwand betreiben. In Fällen, in denen rechtswidrige Handlungen im Internet (z.B. Betrug bei eBay, Ehrenbeleidigung im Chatroom oder auf Websites, Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen) begangen werden, ist die Ausforschung des - zunächst meist anonymen - Täters oft nur unter Mithilfe des Providers oder Forenbetreibers möglich, da nur dieser anhand seiner Daten die Zuordnung der - meist dynamischen (über 90 Prozent der Internetnutzer haben solche) - IP-Adresse des Täters zu einer realen Person samt Adresse bewerkstelligt werden kann.

Je nachdem, um welche Daten es sich handelt, sind diese unterschiedlich geschützt und dürfen nicht ohne weiteres an Dritte weitergegeben werden.

@Reviloone95

Wie sieht es denn mit der Vorratsdatenspeicherung aus? Wie lange dürfen IP-Adressen gespeichert werden?

@PyerunA

Nach derzeitiger Rechtslage nur für den Zeitraum von 7 Tagen und dies auch nur zweckgebunden zur Abwehr von Gefahren und für die Beseitigung von Störungen.

Aber: Speichert der Provider länger als 7 Tage, obwohl er dies nicht darf und er gibt diese Daten raus (was er insofern verweigern könnte), können Sie dennoch bestraft werden. Es entsteht nicht automatisch ein Beweisverwertungsverbot aus den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (dort ist die Speicherung geregelt).

@Reviloone95

Die Telekom meinte zu mir, dass die Daten in 7 Tagen gelöscht werden und wenn eine Behörde am 8. Tag nach der IP fragt, sie nicht mehr da ist.

@PyerunA

Was anderes habe ich auch nicht geschrieben. Wie gesagt, falls jemand länger als 7 Tage speichert.

Yo könntest du machen aber frag mal deine Geschwister falls du welche hast oder deine Eltern.Schreib dann h&m an und wenn sie das auch nicht wissen könntest du es der Polizei sagen.