Jemand bestellt auf meinen Namen! Inkasso!

8 Antworten

Das komische ist die schicken mir vom Amtsgericht einen Gelben Brief das sie vors Gericht ziehen wenn ich nicht zahle

Und wenn du diesen nicht fristwahrend widersprichst, spielt es am Ende keine Rolle wer die Bestellung getätigt hat. Gerichtliche Mahnbescheide haben Fristen, wenn man die versäumt, folgt zumeist ein Vollstreckungsbescheid. Dieser wird nach 14 Tagen rechtskräftig.

Wer also Gerichtspost ignoriert ist selber schuld und muss am Ende zahlen, egal ob die Forderung gerechtfertigt war.

Auf den außergerichtlichen Schwachsinn von Inkasso- und Anwälten muss man nicht reagieren. Es bietet sich aber an hier kurz und prägnant schriftlich zu widersprechen und mit Verweis auf das Strafverfahren (Aktenzeichen) anzugeben, dass man die Bestellung nicht getätigt hat und die entsprechenden Unternehmen doch bitte selbst auch noch Strafanzeige stellen sollen, da diese wirtschaftlich geschädigt sind.

Ein Inkassobüro ist keine Behörde und hat überhaupt keine Sonderrechte.

Ein Inkassobüro kann nicht pfänden. Das sind keine Gerichtsvollzieher.

Ein Inkassobüro ist nichts weiter als ein beauftragtes, privates Mahnschreibsel-Büro. Die dürfen nichts weiter als böse Stänkerbriefe schreiben. "Wööönnnn Du nöcht... dooonnnnn wördönnn wörrr..." - Und? Wos wördönnnn sööö dann? Richtig. Noch einen albernen Brief schreiben.

Na gut, die könnten es auch noch mit einem gerichtlichen Mahnbescheid probieren. Wie schon von den anderen hier geschrieben wurde: dann wäre Widerspruch wichtig, innerhalb 14 Tagen ans Gericht einreichen.

Alles andere ist wurst.

Zur Abwehr offenkundig nicht bestehender Forderungen braucht man eigentlich keinen Anwalt. Auf den Kosten hierfür bleibt man leider auch sitzen.

Satzzeichen sind keine Platzhalter, sondern sinnvoll; erleichtert enorm das Lesen! ;-)

Wenn ein Inkassounternehmen auf die Schreiben eines Rechtsanwaltes nicht reagiert, ist da etwas faul im Staate Dänemark und Du musst Dir gar keinen Kopf machen!

Da wollten sie wieder mal einen Dummen abzocken, was ja leider oft genug funktioniert, sind aber bei Dir an den Falschen geraten!

Ein Inkassounternehmen gibt immer den Namen an, in dessen Auftrag sie das Geld einziehen soll!

Werfe die Schreiben nicht weg, lege Dir einen Ordner dafür an, wegwerfen kann man immer noch!

Nur Schreiben vom Zoll oder Gericht, die sind wichtig, die reichst Du an Deinem Rechtsanwalt weiter!

Ich weiß nichtwofür man hier einen Anwalt bezahlen muss ....

Die Inkassofirma bekommt die Mitteilung, dass die Forderung bestitten wird, da es für sie keine vertragliche Grundlage gibt und daher weder die Forderung noch irgendwelche Gebühren bezahlt werden. Fertig.

Gut ist es, wenn man einen Nachweis für die Mitteiliung hat .... ich habe das immer per Mail und Fax (mit Protokoll) gemacht. In den meisten Fällen schickt die Inkassifirma weitere Droh-Bettelbriefe, die den Vorteil haben, dass auf den Widerspruch reagiert wird und man so eine kostenlose rechtssichere Empfangsbestätigung bekommt.

Falls ein Mahnbescheid VOM GERICHT kommt, muss man nur ankreuzen, dass man der Forderung vollständig widerspricht und retour ans Gericht.

Um alles weitere muss sich der Gläubiger kümmern.

um welche Waren handelt es sich denn ? meistens sitzt der "Besteller" im selben haus so das man über die Kleidergröße Artikel rückschlüsse ziehen kann. Das war bei uns im Mehrblockhaus   schon der Fall.

Wenn die Sache schon beim Anwalt ist diesen machen allen alles sollte in einer Hand bleiben.

Das Inkasso unternehmen nimmt rücksprache mit dem Besteller wenn sich der Kunde meldet besonders wenn ein Anwalt schreibt und wartet dann auf Instruktionen vom Händler.

Das kann halt seine Zeit dauern.

Briefe wegwerfen ist eine tolle Idee .... vor allem wenn man irgendwann Beweise braucht......