Jeden Tag andere Arbeitszeiten erlaubt?

3 Antworten

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ist sowas erlaubt ?

Nein - es sei denn, es handelt sich um einen tatsächlichen Notfall, der den außerplanmäßigen Einsatz zwingend erforderlich macht.

Der Arbeitgeber hat zwar im Rahmen bestehender Vereinbarungen und Verträge und der anzuwendenden Gesetze ein Direktionsrecht bei der Festlegung der Arbeitszeiten (Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers").

Wenn er aber einen Dienstplan erste einmal erstellt und ausgehängt hat, dann ist sein Direktionsrecht "verbraucht": Er darf den Dienstplan nicht mehr einseitig ändern, und wenn er ihn ändern will, ist er auf die Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer angewiesen.

Außerdem hat er die vom Gesetz vorgeschriebene Einhaltung der Ruhezeit von mindestens 11 Stunden (eine Verkürzung um 1 Stunde ist erlaubt bei Ausgleich innerhalb von 4 Wochen; tarifvertraglich ist eine Verkürzung um 2 Stunden erlaubt) zwischen den täglichen Arbeitszeiten zu beachten, von denen er aber abweichen darf, wenn ansonsten z.B. die Betreuung von Patienten nicht gewährleistet werden kann.

Geregelt ist das im Arbeitszeitgesetz ArbZG § 5 "Ruhezeit" und § 7 "Abweichende Regelungen" Abs. 1 Nr 3 und Abs. 2 Nr 1 und Nr 3 und Abs. 2 (a).

So weit die rechtlichen Bestimmungen. In wieweit sich Deine Mutter dann allerdings mit ihrem Recht gegenüber dem Arbeitgeber - möglicherweise in einer streitigen Auseinandersetzung - durchsetzen kann oder will (abgesehen vom bereits erteilt Rat, nicht durchgängig für ihren Arbeitgeber telefonisch oder sonst wie erreichbar zu sein), ist dann noch eine andere Frage: "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Danke :)

Ja solange die 12h Ruhezeit eingehalten wird.

Die Ruhezeit beträgt (in Deutschland) mindestens 11 Stunden - und von dieser Bestimmung darf in Grenzen abgewichen werden.

Das ist in § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Eigentlich muss die Ruhezeit zwischen Schichten mindestens 11 Stunden betragen - bei Berufen in der Pflege kann davon AUSNAHMSWEISE in engen Grenzen abgewichen werden, das muss dann aber auch ausgeglichen werden. 

https://dejure.org/gesetze/ArbZG/5.html

Und nur mal so als persönliche Anmerkung. Man muss nicht immer telefonisch erreichbar sein (außer es ist Rufbereitschaft - die vergütet werden muss - vereinbart). Einfach nicht dran gehen hilft auch oft weiter.... ;)