Jahressteuererklärung ohne eTin?
Mein Arbeitgeber hat in der Jahresabrechnung keine eTin eingetragen. Erschwerend kommt hinzu, dass ich letztes Jahr zwei Arbeitgeber hatte. Vom ersten habe ich gar keine Jahresendabrechnung bekommen. Die Frage ist jetzt, muss ich da ewig hinterherlaufen und ggf. einklagen, wenn sich niemand rührt und was tut (danach sieht es wohl aus) oder kann ich die Steuererklärung auch so abgeben und was muss ich da als Nachweise dann beifügen (Gehaltsabrechnungen einzeln in Kopie?).
4 Antworten
Mein Arbeitgeber hat in der Jahresabrechnung keine eTin eingetragen.
Die eTIN kannst du selbst generieren, einfach mal googlen.
Wenn du willst dass der Finanzbeamte dich hasst, lege ganz viele Belege bei. Wenn du es schnell bearbeitet haben willst, verzichte drauf.
wozu brauchst du denn die etin? Es hat doch jeder eine Steuer ID, daher sparen sich die meisten AG die etin inzwischen, meiner auch. Man braucht sie einfach nicht mehr.
Und bitte lege keine Gehaltsnachweise bei, was soll denn das Finanzamt damit? Rechne deine Angaben auf den Gehaltsnachweisen einfach jeweils zusammen, wenn die Jahresabrechnung fehlt (manchmal wird es dort auch bereits addiert) und trage das dann ein. Deine Arbeitgeber haben die Angaben spätestens zum 28. Februar ans Finanzamt elektronisch übermittelt, die haben deine Daten schon längst vorliegen und können mit deinen Privatabrechnungen absolut nichts anfangen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Daten an die Finanzverwaltung zu übertragen. Gleichzeitig wird der Ausdruck für den Arbeitnehmer erzeugt und sollte dem Arbeitnehmer übersandt werden. Wenn dir einer (oder mehrere) nicht vorliegt/vorliegen, frag beim Finanzamt nach, ob die Daten übermittelt wurden. Ich kenne es so, dass sie - wenn man freundlich darum bittet - einen Ausdruck der Übermittlung zuschicken. Das sieht dann etwas anders aus, als du es gewohnt bist, ist aber egal und für die Eintragung in der Einkommensteuererklärung sogar etwas einfacher (da nur das Wesentliche drauf steht, alle Leerzeilen fehlen).
Solltest du eine "vereinfachte Einkommensteuererklärung" machen, brauchst du nur die eTin einzutragen, dann brauchst du den Ausdruck gar nicht. Diese eTin sollte eigentlich immer gleich sein, du kannst sie aus dem Vorjahr übernehmen.
"Mein Arbeitgeber hat in der Jahresabrechnung keine eTin eingetragen. "
Meiner auch, und viele andere wahrscheinlich ebenso. Seit Einführung der Steueridentifikationsnummer reicht es nämlich, diese anzugeben