Jahrespraktikum und keine Bezahlung, ist das in Ordnung?

5 Antworten

Es handelt sich dabei scheinbar um ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Schulform, die Du besuchst.

Daher befürchte ich, dass Du vom Status "Schüler" bist & kein Anspruch auf eine Vergütung hast.

Das der Rest der Klasse von ihren Firmen auf freiwilliger Basis eine Entlohnung bekommen, ändert daran nichts.

ein ist ein schulisches Praktikum, so wie es sich hier liest. Deshalb hast du generell keinen Anspruch auf Vergütung. Manche Betriebe bezahlen freiwillig eine Taschengeld. Soetwas verhandelt man VOR Antritt des Praktikums. Jetzt denke ich, ist es zu spät. Wenn dir die Bezahlung wichtiger ist, als die Stelle in dieser Behörde, dann such dir einen bezahlten Praktikumsplatz und wechsel. Ansonsten nutze die Chance, durch das Praktikum 1 Bein in der Behörde zu haben und damit einen Vorteil gegenüber all den anderen, die sich später mal dort um eine Festanstellung bewerben werden....

Ein Praktikant ist aus rechtlicher Sicht kein Arbeitnehmer und hat damit kein Anrecht auf eine Vergütung. Dieser Grundsatz gilt immer für Pflichtpraktika im Rahmen der Schule oder des Studiums.

Ich hab keine Ahnung, ob das rechtens ist aber auf jeden Fall ist das unmoralisch. Wovon lebst Du denn ein Jahr lang?