Jacke kaputt - Reissverschluss

7 Antworten

Ich würde in dem Geschäft mal nachfragen, vielleicht näher die dir kostenlos oder gegen ein geringe GEbühr einen neuen Reißberschluss ein. Zum Umtausch sind sie nicht verpflichtet. Ein gesetzlichen Anspruch auf Umtausch oder was auch immer gibt es nicht. Das machen die Geschäfte aber aus Kulanz gegenüber den Kunden. Wenn du keinen Erfolg hast, dann bring deine Jacke in eine Nahstübe, dort näht man dir einen Reißverschluss ein, kosten ca. 20 Euro. Aber erst mal würde ich im Geschäft nachfragen.

Kassenzettel (wenn Du ihn noch hast) mitnehmen und die Jacke zurückgeben. Das ist Dein recht. Sie müssen Dir eine neue Jacke geben, wenn noch eine da ist oder Geld zurück.

wenn du den kassenzettel nicht mehr hast, kannst du es trotzdem erst mal versuchen die jacke wieder zurück zu bringen, manche geschäfte machen das trotzdem. Wenn nicht kannst du dir in einer schneiderei einen neuen reissverschluss anbringen lassen, das kostet (glaube ich) so um die 8 euro

Egal ob preisreduziert oder nicht: wenn eine Ware mangelhaft ist, dann hat man ein Anrecht auf Reparatur bzw. Ersatz. Sollte die Ware nicht mehr reparierbar sein bzw. vorrätig, so hat man Anrecht auf das Geld, d.h. die Euros, die auf dem Kassenzettel draufstehen.

Das ist nicht richtig. Sie hat die Jacke gekauft und da war sie wohl in Ordnung. Das ist schon eine Weile her, also mehr als 14 Tage. Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Umtausch. Allerdings machen das viele Geschäfte aus Kundenfreundlichkeit. Aber sie sind nicht verpflichtet dazu, da liegst du falsch. Ich bezweifele auch, dass man ihr das Geld wiedergibt, möglicherweise übernehmen sie das einnähen eines neuen Reißverschluss.

@truxumuxi

In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

Normalen Gebrauch der Jacke vorausgesetzt kein ein defekter Reißverschluss auch noch nach 2 Monaten reklamiert werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

@rama21385

Das stimmt trotzdem so nicht. Die Fragestellerin hat die Jacke gekauft und da war sie funktionstüchtig. Es liegt im Ermessen des Geschäftes hier für Ersatz oder Umtausch oder einen neuen Reißverschluss zu sorgen. Die meisten Geschäfte machen das. Aber es gibt kein gesetzlich verbrieftes Umtauschrecht. Da irrst du dich. Ich wiederhole, die Geschäfte bieten das aus Kundenfreundlichkeit nach ihrem Ermessen an, indem sie dem Kunden die Möglichkeit des Umtausches innerhalb 14 Tage bieten. Wenn nach Monaten oder Wochen was kaputt geht, dann kann man nicht kommen und sagen, ich will dafür was Neues. Und selbst wenn, dann muss es offensichtlich sein, dass das ein Fehler in der Herstellung war, weil viele kunden das auch ausnützen weil sie was nicht mehr haben wollen oder selbst schuld am Defekt sind. Ich kenn mich da aus und ich kann dir da Geschichten erzählen, da sträuben sich einem die Haare. Wenn z.B. eine Kundin nach 4 wochen kommen und einen teuren Pullover zurückbringt mit einem Riesenloch am Rücken und behauptet, das hätte sie nicht gesehen beim Kauf. Das sah auch als wenn sie mit der Schere reingeschnitten hätte, das war so plump, ich hab bloß noch den Kopf geschüttelt. Sie hat nichts ersetzt bekommen und hat wutentbrannt das Geschäft verlassen. Auf solche Kunden kann man verzichten. die halten einen für blöd.

@truxumuxi

Was solche Geschichten angeht gebe ich dir 100% Recht - auch wenn das für den ehrlichen Käufer und ehrlich reklamierenden Kunden natürlich unschön ist. Bei Klamotten und Schuhen ist es natürlich schwer zu erkennen, ob jmd. trickst oder die Ware einen echten Mangel hat.

Und nur weil ein Reissverschluss im Geschäft ging, heißt es noch lange nicht, dass er nicht 2 Tage später kaputt gehen darf? Auch das Ziehteilchen (wie auch immer es richtig heißt) kann gerne mal kaputt gehen usw.

Und ich habe NICHT von Umtausch gesprochen (oder dass man was neues will!), sondern von Reparatur und Nachbesserung. Da die Ware jedoch preisreduziert war kann man ggf. davon ausgehen, dass es die letzten ihrer Art waren. Und wenn DANN keine Reparatur möglich ist ist Umtausch gegen ein gleichwertiges (oder Geld) möglich.

Alles unter der Prämisse, dass es EHRLICH zugeht.

@truxumuxi

Wenn hier die Gewährleistung gefragt ist, dann haben wir es mit der gesetzlich geregelten Beweislastumkehr zu tun. Das BGB regelt es so, dass in den ersten 6 Monaten nach Kauf zunächst von einer Mangel ausgegangen wird, der ursächlich bereits beim Kauf vorlag (zB defekter Reissverschlus). Der Händler muss das Gegenteil beweisen!

Erst NACH den ersten 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, dann muss der KÄUFER nachweisen, dass ein Mangel besteht !

Stelle dir anstelle der Jacke einen x-beliebigen sonstigen Gegenstand vor, z.B. ein CD-Player, ein Auto, ein Schrank. Wenn beim Auto nach 3 Monaten plötzlich die Bremsen nicht mehr gehen, warum sollte das am Fahrer liegen? Ich spreche nicht davon, dass Marder seine Leitungen anbeißen und somit von extern ein Schaden zugefügt wird!

ja die müssen die jacke umtauschen! die ware muß in ordnung sein-gewährleistung muß auch bei reduzierten waren gewähtr werden! bis zu 1/2 jahr!

Das stimmt ganz einfach nicht. Worher nimmst du das. Es gibt keine Gesetzesvorlage dafür. Die Geschäfte regeln das alle unterschiedlich. Manche machen es, andere nicht. Das kommt ganz auf die Kundenfreundlichkeit an. Ich kann nicht nach einem halben Jahr kommen und sagen, der Reißverschluss ist kaputt, jetzt tauscht mir mal die Jacke um. Das macht niemand.

@truxumuxi

stimmt nicht guggst du unter gewährleistung und garantie:Gewährleistung (Mängelhaftung)

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gwährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem uNTERNEHMER wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:

o Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),

o Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),

o Minderung (§ 441 BGB),

o Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschrift

@tamarale

bei kauf war die ware nicht mängelhaft. das ist hier wohl das problem. allerdings darf sie auch nicht so schnell kaputt gehen. also nach wenigen wochen greift eine reklamation schon noch.

@taigafee

Das gilt aber nicht für Bekleidung sondern für Geräte usw., du musst das noch genauer durchlesen. Kein Mensch gibt auf Bekleidung 2 Jahre Gewährleistung, wenn du richtig überlegst, dann leuchtet dir das wohl ein. Wenn nach einem Jahr ein Knopf abgeht oder der Reißverschluss kaputt ist, dann tauscht dir kein Mensch Bekleidung um. Kopfschüttel !