ja oder nein: Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit? Praktikum 450€

2 Antworten

Seit 2013 ist es genau umgekehrt. Minijobs sind jetzt grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Rentenversicherungsabzug erfolgt automatisch. Wenn du das nicht willst musst du dies aktiv und schriftlich bei deinem Arbeitgeber erklären.

Immatrikuliert zu sein bringt dir keine Rentenpunkte also auch keinen Rentenanspruch es wird nur zur Erfüllung von Wartezeiten herangezogen.

Der RV-Abzug beträgt gerade mal 17,55 € (bei 450,- € Verdienst) und bringt einige Vorteile mit sich, ich würde mich also nicht befreien lassen.

Hallo!

Also verstehe ich es richtig, dass mir die immatriukulierte Zeit (bis zu 5 Jahre) zur Wartezeit angerechnet wird?

Also wenn das der Fall ist, dann würde es explizit in meinem Fall relativ egal sein, ob ich nun diese 3,9% bezahle. Denn auch wenn ich sie nicht bezahle, bekomme ich diese Zeit zur Wartezeit angerechnet. Viele Rentenpunkte werde ich nicht bekommen, da i450€ einfach nicht viel sind. Stimmt das? Also wäre mir im Moment mehr geholen, wenn ich die 17,55 bar im Portemonnaie habe, als sie in die Rentenkasse einzuzahlen? Sehe ich das richtig? (Schließlich gehe ich stark davon aus, dass mein späteres "richtiges" Einkommen um einiges höher sein wird.

Oder gibt es weitere Vorteile in die RV-Kasse einzuzahlen? Was passiert, wenn ich einen zweiten Minijob annehme?

Vielen Dank nochmals für die informativen Antworten!

@VanReb

Zur Erfüllung von Wartezeit wird es angerechnet aber wer keine Beiträge zahlt und auch keine Kinder erzieht kriegt auch keine Rentenpunkte.

Heißt 5 Jahre Uni ohne Beitrag zur RV = 0 Entgeltpunkte = 0,- € Rentenanspruch.

Letztendlich erhöht das die Altersrente nur geringfügig aber es entstünde z.B. ein Anspruch auf berufliche Reha und Erwerbsminderungsrente. Wenn du z.B. nach der Uni ins Berufsleben einsteigst und nach z.B. 1 Jahr unerwartet erwerbsgemindert wärst hättest du keinen Anspruch gegenüber der DRV, wenn du nicht vorher mind. 5 Beitragsjahre und 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren aufweist. Dies wäre durch die Beitragspflicht des Minijobs aber gewährleistet.

Außerdem hättest du durch die Beiträge Anspruch auf unmiitelbare Förderfähigkeit zur Riester-Rente und du könntest eine Minijob-bAV in Anspruch nehmen. Du arbeitest ein paar Stunden mehr und der Verdienst über 450,- € landet in der betrieblichen Altersvorsorge.

Auch kannst du dadurch evtl. früher mit weniger oder gar keinen Abschlägen in Altersrente gehen (Rente für langjährig Versicherte, besonders Langjährig Versicherte).

Auf diese 17,55 € netto zu verzichten halte ich für durchweg sinnvoll.

@kevin1905

Vielen, vielen Dank für die außführliche Antwort und die Entscheidungshilfe! Frohe Ostern :)

Hallo VanReb,

hier in dem Link findest du ein paar Entscheidungshilfen (es geht hier ja "nur" um die 3,9% vom Brutto, also max. 17,55 € mtl. welche dir durch die ab 1.1.2013 gültige Rentenversicherungspflicht einbehalten werden! Ansonsten stellst du halt den Befreiungsantrag von dieser Rentenversicherungspflicht!):

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/09_befreiung_rv/node.html

bzw. unter dem Punkt: -> Vorteile der Rentenversicherungspflicht

PS: mit einem Cent mehr Brutto fährst du evtl. besser, da bei Studenten in der Gleitzone (seit dem 1.1.2013 von Brutto 450,01 € bis 850 € mtl.) besondere Regelungen gelten wie keine Sozialabgaben, keine Arbeitslosenbeiträge usw. Krankenversichert bist du ja eh' als Student in Familienversicherung über die Eltern bzw. evtl. privat Krankenversichert! Hier findest du auch noch Tipps in de minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> Besondere Personengruppen -> Studenten

Weitere Info hierzu im nächsten Link (Kommentar)!

Gruß siola

Hallo nochmal,

hier noch der Link für die Alternative mit dem Midijob bzw. in der Gleitzone von 450,01 € bis 850 € mtl. Brutto (falls der AG mitmacht!?):

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php

z.B.: Wer als ordentlich Studierende(r) an der Hochschule eingeschrieben ist, unterliegt in einem Job während der Vorlesungszeit und/oder in den Semesterferien weder in der Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Arbeitslosenversicherung der Versicherungspflicht (sog. Werkstudentenprivileg). Achtung: Gemeint ist nur die Versicherung in der Eigenschaft als Arbeitnehmer. Als Studierende müsst Ihr in aller Regel sehr wohl in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein.

Gruß siola