Ist Widerruf gleichbedeutend mit widerspruch?
Hallo,
ich beschäftige mich grad im Rahmen meines Studiums mit dem Widerruf eines Verwaltungsaktes nach SGB X. Nun bin ich auf ein schlaues Buch gestoßen, aber da ist die Rede vom Widerspruch. Gibt es da irgendeinen Unterschied oder wird dies synonym verwendet?
Danke.
3 Antworten
Ja, es gibt einen Unterschied. Der "Widerruf" ist eine "Rücknahme" des Vewaltungsaktes. Die Behörde handelt hier also konkret.
Beim "Widerspruch" hingegen handelt es sich um ein Rechtsmittel, das nur dem Leistungsempfänger zusteht und verhindert, daß der Verwaltungsakt bestandskräftig wird.
Ja, diese Antwort ist goldrichtig.
Man kann es auch so erklären:
Der Widerruf soll eine eigene Willenserklärung unwirksam machen.
Der Widerspruch greift hingegen eine fremde Willenserklärung (nämlich den Verwaltungsakt) an.
Also der Wideruf kann sowohl von der Behörde, als auch vom Leistungsempfänger erfolgen? Vielen Dank für die Antwort.
Nein, nur von der Behörde.