Ist vorzeitige Wohnungsübergabe möglich?
Uns wurde wegen Eigenbedarfs zum 31.12.15 gekündigt. Da wir kurzfristig eine passende Wohnung gefunden haben, die aber bereits zum 1.11. frei wurde, sind wir schon am 31.10. aus der alten Wohnung ausgezogen. Da der Vermieter uns zwar mit allen möglichen Tricks versuchte rauszuekeln zeigte er dennoch keinerlei Entgegenkommen in Sachen Mietaufhebungsvertrag oder so. Daher haben wir die Miete für November und auch bereits für Dezember 15 bezahlt. Da wir - was seit Frühjahr geplant ist - im Dezember und Januar abwesend sind, möchten wir die offizielle Wohnungsübergabe vorziehen. Aber auch das verweigert der Vermieter strikt und verweist auf den 31.12. als Übergabetermin. Frage also, können wir die vorzeitige Übergabe trotzdem durchführen, also Protokoll, Fotos vom Zustand der Wohnung, alles mit Zeugen, und dann dem Vermieter die Schlüssel per Einschreiben schicken?
5 Antworten
natürlich geht das vorher zu gehen
die Miete ist natürlich bis Ende der Mietzeit fällig
wenn der Vermieter sich so unkooperativen zeigt
scheint er wohl seine Gründe zu haben ??
ja, die hat sie: Frust abladen, andere ärgern, ständig darauf hinweisen: "Ich als Eigentümerin" usw. Immerhin besteht das Mietverhältnis mit der erst seit 1. September15
Wenn ich dich richtig verstanden habe möchtest du die Wohnungsübergabe in Abwesenheit des Vermieters machen.
Wie soll das gehen?
Das ist nicht möglich.
Nein. Es geht darum, dass der vermieter jeden vorgeschlagenen Termin ablehnt und sich weigert, eine vorzeitige Übergabe zu akzeptieren
Auf ende Dezember darf man nicht künden.....? Erkundige dich mal beim Mietschutz! Da kannst du dagegen angehen!
Na ja, ich bin ein Eidgenosse :) Bei uns im Ländle ist das so. Muss aber nicht heissen, dass es in Deutschelande auch so ist ;)
Vertrag ist Vertrag. Deiner läuft einschließlich Dezember.
Den musst Du erfüllen.
So einfach ist das.
@ euregia
NEIN würde ich nicht machen, ohne Beisein des jetzigen Vermieters. Den Schlüssel gibt man auch persönlich ab und lässt sich alles quittieren.
Wäre nicht die Möglichkeit gewesen, dass ihr die Übergabe (mit Protokoll) am 31.10. gemacht hättet und dann die Schlüssel abgegeben, die geforderte reguläre Miete weitergezahlt hättet?
So hat es eine Nachbarin von uns gemacht, die wieder nach Amerika gezogen ist.
Der Vermieter wollte zunächst gar nicht akzeptieren, dass wir vorzeitig ausgezogen sind. .Ausserdem wohnt er 200 km entfernt und war, seit er das Haus gekauft hat - Grundbucheintrag Ende August 15- erst einmal kurz da.
Du darfst die Wohnung schon früher verlassen, daran kann Euch niemand hindern. Ihr müßte eben nur die Miete für den Dezember auch noch bezahlen. Die läßt sich der Vermieter doch nicht durch die Lappen gehen. Solltet Ihr die Wohnung jetzt schon verlassen, würde ich aber den Schlüssel erst am letzten Tag abgeben, sonst lümmelt sich nämlich der Eigenbedarfler schon da drin. Der soll dann auch erst im Januar dort einziehen.
Der Vermieter hat es aber dann akzeptiert oder?
Euch ist doch schon lange bekannt, dass ihr Dezember und Anfang nächsten Jahres zur Übergabe nicht anwesend seid, dann wäre nicht die Möglchkeit gewesen, das zeitlich so zu regeln, dass ihr für die Zeit der Übergabe in der alten Wohnung anwesend sein könnt?
Eigentlich könnte es ihm egal sein, wann ihr die Übergabe macht wenn ihr früher auszieht, denn ihr zahlt ja die Miete weiter bis zum ursprünglichen Übergabetermin.
Schaut halt, ob ihr euch nicht doch mit ihm einigen könnt..
erkläre mal warum nicht ?