Ist Steuerklasse bei Pension relevant

3 Antworten

Ein Pensionär ist jemand, der Versorgungsbezüge von seinem ehemaligen Arbeitgeber oder Dienstherren bezieht, und von denen Lohnsteuer einbehalten wird. Es ist als steuerlich ein ganz normales Arbeitsverhältnis.

Die Ehefrau hat ebenfalls ein ganz normales Arbeitsverhältnis.

Sie haben also die freie Wahle ob sie 3/5 5/3 oder 4/4 nehmen.

Haben wir aber gar keinen Pensionär sondern einen Rentner, dann muss die Ehefrau in Steuerklasse III.

Frag im Finanzamt nach - die geben Auskunft. Beamte zahlen Einkommensteuer.

Die Geben nur noch gegen Bezahlung Auskünfte.

@LonoMisa

Unsinn. Sie haben eine Auskunftspflicht. Du verwechselst sie mit Steuerberatern.

Bei einer Zusammenveranlagung sollten beide bei 5/3 bleiben, weil die Frau sonst bald den Mut verlieren würde, arbeiten zu gehen!

Bei der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr ist es dann aber egal, wie das aufgeteilt wird; beide Varianten müssten zum gleichen Betrag führen.

@LonoMisa

Muss denn eine Einkommenssteuererklärung gemacht werden?

@mlasio12

Ja, ein Pensionär muß, anders als der Rentner, immer eine machen und sein gesamtes Einkommen versteuern.

@LonoMisa

Da bin ich jetzt aber baff, soweit mir bekannt, liegt die letzte Einkommenssteuer-Erklärung des Pensionärs über 15 zurück... Und ich meine mich erinnern zu können, dass mit dem Ruhestand auch die Einkommenssteuer nicht mehr gemacht wurde... liegt da ein Versäumnis vom Finanzamt vor, zwecks Aufforderung?

@mlasio12

Oh, oh, ist er wirklich Pensionär? War er Beamter? Das kann teuer werden. Er hat die Verpflichtung zu erklären!

@LonoMisa

Hmm, ja er war Beamter und ist folglich Pensionär...

Aber ich kenne das eigentlich so, dass das FA sich schon meldet, wenn sie was wollen... und über 15 Jahre kam nichts... ist das normal?

@mlasio12

Finanzbeamte sind Menschen, und Menschen machen Fehler. Die Beschäftigungsbehörde ist neuerdings eigentlich gehalten, die Steuerdaten dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Deshalb wundert es mich, dass er keine Antragsformulare bekommen hat. In diesen Fällen wird das Einkommen geschätzt. Hat er sich vielleicht damit zufriedengegeben und einfach die Nachzahlung akzeptiert? Ich wüßte jetzt auch nicht, was da zu machen ist, wenn er 15 Jahre nicht eingereicht hat. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre.