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Die Verhaltensvorschrift für den Straßenverkehr ist die StVO. Hierin kann ich nichts finden, was diese Brille verbietet. § 23 Abs. 1 StVO ist auch nicht passend.

Nach welcher Rechtsvorschrift soll diese Brille also verboten sein? Auch ein Verstoß nach § 1 Abs. 2 StVO müsste konkret nachweisbar sein.

Ich glaube nicht, dass eine solche Brille die Sicht stärker einschränkt als einen "normale" dunkle Sonnenbrille - ich meine zumindest, ich hätte so was schon mal getragen und dabei die Stege kaum wahrgenommen. Die sind nämlich so dicht am Auge, dass man sie nicht mehr "scharf" sieht und das Gehirn sie quasi ausblendet.

Insofern sehe ich eigentlich keinen Grund, warum das verboten sein sollte.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob Polizisten der gleichen Meinung sind, daher würde ich empfehlen, so was beim Fahren nicht zu tragen ...

Nein. Jeder Polizist wird einen auffordern die sofort auszuziehen 

Nein, das ist nicht erlaubt.