Ist Parken auf einem Parkplatz (blaues Schild, weisses P) mit Zusatz "bis Eintritt der Dämmerung" nach Eintritt der Dämmerung eine Ordnungswidrigkeit?

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Hallo hakira,

wenn Du nach Einbruch der Dämmerung auf dem Parkplatz parkst begehst Du eine Ordnungswidrigkeit die ja nach Dauer der Überschreitung folgenden Bußgeldbescheid nach sich zieht:

[Quelle bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog]


Tatbestandsnummer: 113280

Tatvorwurf: Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *) mit Zusatzzeichen die zulässige Höchstparkdauer.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713009

Verwarnungsgeld 10,00 Euro


Tatbestandsnummer: 113281

Tatvorwurf: Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *) mit Zusatzzeichen die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713009

Verwarnungsgeld: 15,00 Euro


Tatbestandsnummer: 113282

Tatvorwurf: Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *) mit Zusatzzeichen die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713009

Verwarnungsgeld: 20,00 Euro


Tatbestandsnummer: 113283

Tatvorwurf: Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *) mit Zusatzzeichen die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713009

Verwarnungsgeld:25,00 Euro


Tatbestandsnummer: 113284

Tatvorwurf: Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *) mit Zusatzzeichen die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden.

Ordnungswidrigkeit: § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713009

Verwarnungsgeld: 30,00 Euro


Schöne Grüße
TheGrow

Aber wie kann ein ZeitRAUM (Einbruch der Dämmerung ist relativ :-) ) mit einer exakten Zeitspanne bemessen werden? 20 Minuten in dieser Jahreszeit ist von hell bis dunkel, oder meinst Du nicht? Einbruch der Dämmerung sind 5-10 Minuten...

@hakira

Schwer zu sagen, kann Dir nur sagen was der Bußgeldkatalog bezüglich Deiner Frage sagt.

Würde man gegen einen Bußgeldbescheid angehen, würde vermutlich ein Richter zur Urteilsfindung Daten des Wetterdienstes die die Lichtwerte zu den verschieden Uhrzeiten dokumentieren heranziehen oder kalendarische Daten hinzuziehen.

Fraglich währe es bloß, ob es sinnvoll ist gegen ein Verwarnungsgeld anzugehen, wenn man Gefahr läuft nicht nur das Verwarnungsgeld, sondern noch Verwaltungskosten von 28,50 Euro und im Falle einer Verhandlung noch die Verfahrenskosten im Falle des Unterliegens zahlen muss

@TheGrow

Ja, Du hast Recht :-) Hier geht wahrscheinlich wieder mein Temperament mit mir durch... muss es mal rational sehen! Danke :-)

Ja, ist es.

Hallo Flintsch, Danke für die schnelle Antwort. Ich habe leider kein Feld gefunden, wo ich meine Frage länger formulieren konnte (war zu lange nicht hier :-) ) Was mich stört ist die Tatsache, dass der Parkplatz zwischen zwei Strassen liegt (also eine wirklich freie erdige Fläche ohne Parkbuchten, Abgrenzungen etc.) Es gibt weder an den Strassen noch auf dem Platz selbst Halte- oder Parkverbotschilder. Für mich so, als ob ich mein Fahrzeug an einem unbeschilderten Strassenrand abstelle. Worin liegt also Deiner Meinung nach die Ordnungswidrigkeit?