Ist nur der Bestechungsversuch strafbar?

3 Antworten

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im geschäftlichen Verkehr ist das auch strafbar:

§ 299
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, also z.B. der Mitarbeiter eines Lieferanten/einer Firma, die man beauftragen will....wenn Du Beamte, Richter o.ä. , also Staatsdiener bestechen willst, dann kommt

§ 334
Bestechung 

zur Anwendung.

Schon das Anbieten einer Bestechung ist strafbar.......somit ist der Versuch strafbar.

cheerio

JA. Versuchte Bestechung nach §334 StGB

danke :)

Bestechungsversuch ist nur bei Beamten strafbar und auch bei Entscheidungsträgern. Mich könntest du theoretisch bestechen ohne Strafe