Ist nackt baden in deutschen öffentlichen Seen stets erlaubt?

10 Antworten

Das Nackt sein ist an deutschen Stränden in der Regel geduldet: 

Mal etwas zum §118 

Ordnungswidrigkeitengesetz

„Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.“

Nackt sein ist keine Handlung sondern ein Zustand, somit ist der §118 
Ordnungswidrigkeitengesetz nicht anwendbar! 

Ich würde hier bei einer Anzeige den Gang zu Gericht nicht scheuen. 

LG Marion

:-)

Im BGB gibt es einen Passus meine ich, der lautet "Ein Tun kann auch in einem Unterlassen bestehen".....

Daher wäre ich mir mit deiner Trennung zwischen tun und sein nicht so sicher.

Den Kampf haben auch schon andere verloren meine ich ( Niehenke oder wie der heißt )

Aber dennoch muss man ja nicht gleich kampflos den Bikini anziehen ....

Nur an ausgewiesen FKK Seen.
Ansonsten droht Ärger wegen Erregung öffentlichen....

... Ärgernisses? Alles klar. Danke :-)

In Bayern gibt es das allgemeine Nacktbadeverbot nicht mehr.

In Baden Württemberg und Rheinland Pfalz gab es das - so weit ich weiß - noch nie

D.h. allgemein ist ist das Nacktbaden NICHT verboten 

Allerdings kann jede Gemeinde oder natürlich auch die Privaten Besitzer bzw Vereine für Ihren See ein individuelles FKK Verbot erteilen 

Solange keine Schilder stehen und Niemand darauf hinweist wird es aber kein Problem sein - wenn du abseits nackt baden gehst

Jeder See hat einen Eigentümer. Der bestimmt die Regeln und damit, wer überhaupt an den See herankommen darf. Der Eigentümer bestimmt auch, ob man in diesem See überhaupt baden darf und dann natürlich ob und wie die Badenden angezogen oder nackt sein müssen.

Bei öffentlichen Seen ist meistens die Gemeinde oder Stadt in dessen Gebiet der See liegt der Eigentümer. Da wird dann eine Badesatzung aufgestellt und öffentlich ausgehängt. An sie muss sich als Besucher halten.

Um Deine Frage nun klar zu beantworten: Es ist nicht immer erlaubt, an öffentlichen Seen nackt zu baden. Der Eigentümer (Stadt, Gemeinde) bestimmt die Stellen an denen evtl. das Nacktbaden erlaubt ist.

Grundsätzlich nicht, aber wo kein Kläger da kein Richter... Im Normalfall stört das niemanden und wenn doch, dann ziehst du dir halt was über. Im Wasser sieht das eh keiner!