Ist nachsitzen erlaubt?

13 Antworten

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Ja der Lehrer ist berechtigt!

Als erzieherische Maßnahme ist die "Nacharbeit unter Aufsicht" in § 53 Abs. 2 SchulG genannt. Diese Maßnahme kann angeordnet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch eigenes Verschulden Unterrichtsstoff versäumt hat. Zu beachten ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nacharbeit unter Aufsicht des Lehrers im Anschluss an den regulären Unterricht kommt nur bei umfangreichen Unterrichtsversäumnissen in Betracht. Die Erziehungsberechtigten müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern vorher informiert werden. Auf die Belange von Fahrschülern muss Rücksicht genommen werden.

So einfach, wie sich das manche vorstellen ist das mit dem Nachsitzen nicht.

Lehrer können ihre Schüler dazu auffordern, versäumten Unterricht nachzuholen. Schwänzt z. B. jemand die Schule, dann könnte der Lehrer sagen: "Komme bitte von 12.30 bis 13.15 Uhr in den Raum soundso und wir holen den Unterricht nach."

Allerdings ist ein solches "Nachsitzen" keine Strafe sondern eine Hilfe für den Schüler.

Wenn nun ein Lehrer auf die Idee käme wegen eines unerwünschten Verhaltens des Schülers diesem ein Nachsitzen "aufzubrummen", dann wird es problematisch. Nachsitzen ist ja keine Strafe, insbesondere keine Freiheitsstrafe. Freiheitsstrafen dürfen in Deutschland nicht von Lehrern oder anderen Leuten sondern ausschließlich von Strafrichtern im Rahmen eines Strafprozesses verhängt werden. An Schulen ist das ausgeschlossen.

Würde also ein Nachsitzen zu Strafzwecken, vielleicht sogar mit abgeschlossenen Türen durchgeführt, würde sich das Schulpersonal selber strafbar machen. So käme ein Lehrer ruckzuck selber in Gewahrsam und der Job wäre auch weg.

Nein dein Lehrer darf dich eigentlich nicht "NACHSITZEN" lassen, du dich dabei seelich angegriffen fühlst. Zitiere:"Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind deutschlandweit, und damit auch in der Schule, verboten. Denn Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung — im Bürgerlichen Gesetzbuch seit November 2000 verankert." außerdem ist es eifach nich gestattet da es einfach einfach ein Verstoß gegen Schulgesetz NRW §90 ist. (dieses gilt allerdings nur wenn das Nachsitzen ohne Aufsicht stattfinde soll)

LG HANNES

Hallo! Nachsitzen ist eigentlich nicht mehr oder so erlaubt,aber es ist doch so, dass, wenn man die Eltern informiert, dass das Kind später nach Hause kommt oder die Arbeit zu enem späteren Zeitpunkt nachholt, und zwar in der Schule, dann ist doch das in Ordnung, oder? Jeder Arbeitnehmer muss seiner Arbeit nachgehen, und auch die Kleinen, seien sie auch schon in der 9. Klasse, müssen lernen, was Konsequenten sind... Bei meiner Tochter damals schloss sich bei einem kollektiven Nachsitzen ein Grillfest beim Klasenlehrer an..... In diesem Sinne! Fröhliches Nachsitzen!!!!!