ist musik download strafbar und das für ne strafe bekommt man?

3 Antworten

Es kommt drauf an, welche Quellen und Hilfsmittel du nutzt.

Downloads über Esel, oder UseNext sind nicht strafbar. Allerdings ist der Ordner, in dem die Downloads landen, auch gleichzeitig der Uploadordner.

Nicht der Download an sich ist strafbar, sondern das zur Verfügung stellen der Inhalte.

Abmahnungen bewegen sich zwischen hunderten, bis tausenden Euronen.


okay wie meinst du das mir 

Abmahnungen

@shkodrani

Auf den Tauschplattformen kann der Traffic nachvollzogen werden. Wer saugt, ist weniger ein Problem. Wer anbietet, wird gerne von darauf spezialisierten Anwälten angeschrieben. Sollte das so sein, sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden.

@marit123456

also nur wer es download frei gibt ist dafon betrofen und der es download nicht oder sie ?

@shkodrani

So siehts aus.

Download ja, Upload unbedingt verhindern.

Bei Musik kann man gute Tools verwenden, bei Spielen muss man echt aufpassen.

Streaming ist wieder eine andere Sache, darüber gibt es keine klare Meinung, aber Urteile pro und contra.

In der Regel werden nicht die Leute bestraft, die sie downloaden, sonder die, die sie uploaden. 

Das Problem an der Wurzel packen würde ich sagen...

Es gibt ihn legal und illegal.

ja und wen es illegal ist was wäre die strafe ?

@shkodrani

Die Geldstrafen variieren, je nach Menge der Heruntergeladen Musiktitel oder Alben.

Im Schnitt kann man sagen, dass man pro heruntergeladenen Titel ca. 300 € Zahlen muss.

Es gibt aber auch Fälle bei denen die Forderungen weitaus höher sind, so gibt es Fälle bei denen bis zu 1200€ pro heruntergeladenen Titel verlangt wurden.

Da kommt bei den meisten schon eine stattliche Summe zusammen.

Noch schlimmer ist es wenn man nicht Musik gedownloadet-, sondern diese auch zum Download angeboten hat, was in den meisten Fällen der Fall ist.

Dann drohen weitaus höhere Strafen, bis hin zu Gefängnisstrafen.

@AntwortMarkus

wie finden die das den heraus per ip ?

@shkodrani

Was viele Benutzer nicht wissen: Tauschbörsen zeigen die Verbindungsdaten (IP-Adressen)aller Teilnehmer an. Rechteinhaber benutzen Protokolle mit diesen Daten, um bei Gerichten ein zivilrechtliches Auskunftsbegehren zu stellen, das dem Internetzugangsanbieter (Provider) zugeht. Dieser stellt fest, welcher Kunde eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt benutzt hat und teilt dessen Adresse mit.