Ist Mobbing wegen Zahnspange ein Kündigungsgrund?

8 Antworten

Es wäre nicht einfach, aber wenn er die Zahnspange absichtlich beschädigt hat wäre das womöglich ein Kündigungsgrund.

Eine Abmahnung sollte aber auf jeden Fall mal erfolgen.

Grundsätzlich zur Begriffsklärung: Mobbing ist, wenn sich mehrere Leute zusammentun, um einen zu demütigen oder rauszuekeln. Das kommt vom englischen Wort "mob", auf deutsch Pöbel .

In deinem Betrieb ist das zwar nur einer, der sich so ekelhaft aufführt, aber allein der kann dem anderen Azubi schon das Leben zur Hölle machen.

Dass du da nicht einfach zuschauen kannst, ist erst mal gut!

Du darfst ruhig deinen Chef informieren, damit er sich den bösen Klnaben mal zur Brust nimmt. Ob da gleich eine Kündigung draus werden kann, bezweifle ich sehr, aber er kann ihm zumindest ernste Konsequenzen androhen, ihn also wegen Störung des Betriebsfriedens abmahnen.

Erhoffter Effekt ist, dass der Kerl einsieht, dass er sich nicht so aufführen darf; vielleicht ist ihm auch gar nicht bewusst, was er da anrichtet.

Ein scharfes Wort, zur rechten Zeit gesprochen, kann da manchmal wirklich Wunder wirken.

Schildere deinem Vorgesetzten, was da dauernd passiert und sage ihm, dass dich das sehr beunruhigt und dass du eine solche Stimmung im Betrieb nicht gut findest.

"Ich hasse Mobbing und überlege meinen Vorgesetzen zu bitten einzugreifen und eine Kündigung gegen dieses Eckelpacket auszusprechen."

Naja, das kannst du an der Stelle nicht direkt fordern - aber sehr wohl dem Vorgesetzten den Sachverhalt erläutern, gerne auch mit Einbindung des betroffenen Lehrlings (des Opfers).

Grundsätzlich: Ja, Mobbing kann als Anlass für eine Kündigung genommen werden (auch in der Ausbildung, obwohl man da besonderen Kündigungsschutz genießt). So ein Verhalten sollte man nicht durchgehen lassen, aber eventuell klärt sich das Ganze auch durch ein ernstes Gespräch mit Abmahnung ohne gleich einen Lehrling rauszuwerfen

Zuerst einmal bin ich sehr vorsichtig was die Verwendung des Begriffs Mobbing angeht.

Noch lange nicht jede arbeitsrechtliche oder zwischenmenschliche Auseinandersetzung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist Mobbing. Eine wirkliche Definition hierfür ist nicht existent. Vereinfacht gesagt wird unter Mobbing ein länger dauernder, bewusster Übergriff auf einen Arbeitnehmer durch andere Arbeitnehmer verstanden, den der Arbeitgeber trotz Kenntnis duldet.

Auch gröbere Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern sind oft schon per Definition kein Mobbing sondern einfach grobe Auseinandersetzungen. Das mit der Zahnspange ist sicherlich ärgerlich. Auf der anderen Seite sollte es in einem solchen Betrieb auch möglich sein ein offenes Wort zu finden und die Dinge zu thematisieren.Sorry für die banale Psychologie: Der Lehrling lässt sich möglicherweise nicht mobben sondern lässt sich ärgern und in eine Opferrolle drängen. Er ist jung, da kann das passieren. Er sollte sich einfach mal "stark" machen und überlegen wie er mit dieser Situation umgeht. Offen auf das Gegenüber zu gehen und ansprechen ist oft eine Lösung. Nicht zurück ziehen sondern klare Ansage, dass ein solches Verhalten nicht gewollt wird. Zugegebenermaßen nicht Jedemanns Sache. Aber auch als Lerhling gehört der Umgang mit einem solchen verhalten zu der (lebens) Ausblidung.

Auch wenn ich in dem konkreten Fall offen gesagt keinen Anlass für eine Kündigung sehe, eher für eine Abmahnung, wenn überhaupt, kurz zu dem grundsätzlichen Instrumentarium:

Das richtige Stichwort wäre hier Druckkündigung. In bestimmten Konstellationen ist es anerkannt, dass der Arbeitgeber, sozusagen auf Druck der Mitarbeiter, einen anderen Mitarbeiter kündigen darf und eben auch kündigen muss. Anbei ein Link bei weiterem Interesse

http://www.kanzlei-mudter.de/druckkuendigung.html

Wie wäre es, wenn Du stattdessen mit dem Mobber mal ein Wörtchen sprichst, bzw. mal Partei für den anderen ergreifst? Zwei Leute zu mobben ist schwieriger als einen einzigen.

Wenn Du beweisen kannst, dass der Mobber die Spange verbogen hat, dann ist ja immernoch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung drin, die aber der Besitzer der Spange stelle muss.

Das Gute ist ja: der gemobbte hat irgendwann gerade Zähne. Der Mobber bleibt ein Armleuchter.