Ist meine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung - die Schule?

6 Antworten

Für eine oder mehrere geringfügige Beschäftigungen (450-Euro-Minijob) ist deine Haupttätigkeit mit ausschlaggebend laut der minijob-zentrale.de

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Die Schule ist demnach deine Hauptbeschäftigung, jedoch keine versicherungspflichtige!

D.h. für dich, du kannst mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben ;-))

Gruß siola55

sozialversicherungspflichtig würde bedeuten du würdest arbeiten gehen und Einkommen von mehr als einem Minijob haben. wenn du Schülerin bist, schließt dies das aus.

Verdienst Du Geld in der Schule oder wie kommst Du auf die Idee, dass Du als Schülerin Sozialabgaben leisten musst?

Seit wann ist ein Schulbesuch sozialversicherungspflichtig?

Als Schülerin hast du keine Beschäftigung!

Zahlst du in der Schule Sozialversicherungsbeiträge?