Ist mein Vermieter verpflichtig ein original abbrechnung für die koste am mich zu geben?
Ich war bei Finanzamt und mein mitarbeiter hat mir gefragt ein abrechnung für die nebenkoste das vielleicht etwas züruch bekommen, ich bekomme von mein vermieter immer ein abrechnung nur maschinelle geschrieben (das kann jede schreiben) , Mitarbeioter von Finanzamt hat mir gesagt das diese abrechnung nicht gültig ist und das ich brauche ein original abrechnung von drauf sind die ganze koste und wie geteilt ist mit die andere familie. Mein vermieter hat gesagt das sie nicht verpflichtig ein so abrechnung an mich zu stellen. Stimmt das?
2 Antworten
Mein vermieter hat gesagt das sie nicht verpflichtig ein so abrechnung an mich zu stellen. Stimmt das?
Stimmt nicht!
Hier ist beschrieben was eine korrekte NK-Abrechnung beinhalten muß damit sie wirksam ist. http://www.nebenkostenabrechnung-pruefen.org/formale-anforderungen-mindestangaben/
Wie das in etwa aussehen sollte sie das Beispiel im Bild.
Was der Mitarbeiter des FA meint sind haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B.Gartenpflege, Hausreinigung, Hauswartstätigkeiten, Schornsteinfegergebühren und Wartungen, z. B. des Aufzuges oder der Heizung.
Diese kannst Du steuerlich geltend machen. Dazu benötigst Du aber eine gesonderte Bescheinigung des Vermieters. Denn es können nur die Lohnkosten geltend gemacht werden.
Deine Frage kann ich nicht beantworten. Geh mal mit deinem Mietvertrag und der Abrechnung zum Mieterbund, die können dir das anhand deiner Unterlagen besser erklären.
Was hat zu tun mietvertrag mit NK abbrechnung? NK abbrechnung muss den vermieter sowieso machen