Ist mein Kind gesetzlich verpflichtet das Kindergarten zu besuchen?

13 Antworten

Das Jobcenter ist daran interessiert, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Man ist zwar nicht gesetzlich verpflichtet, das Kind in den Kindergarten zu schicken, aber man ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass man finanziell selbst für den Unterhalt aufkommen kann.

Da gibt es meines Wissens keine genaue gesetzliche Regelung, liegt also im Ermessen des Jobcenters. Prinzipiell musst du aber alle Vermittlungshemmnisse aus dem Weg räumen, um Leistungen zu beziehen, somit auch für eine Kinderbetreuung sorgen. Davon abgesehen sollte es ein Kind in dem Alter aber akzeptieren in die Kita zu gehen, sonst würde ich mich schon mal fragen ob da nicht was schief läuft.

Habe mir gerade noch mal den Gesetzestext angesehen und festgestellt, dass es zwar keine genaue Vorschrift gibt, laut Gesetz müssen die Behörden in diesem Fall aber vorrangig einen Kita-Platz zur Verfügung stellen. Sollte dieser abgelehnt werden - können Leistungen gekürzt werden. Weiterhin gibt es hinsichtlich den Betreuungsbedingungen einen Verweis auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz, im Zweifelsfall müsste somit das Jugendamt festestellen, dass eine Fremdbetreuung nicht möglich ist.

Wahrscheinlich soll das Kind in den Garten damit du in der Zeit arbeiten gehen kannst oder?

Ja

@Hawraa

Und arbeiten kommt für dich nicht in Frage, weil der nette Herr Hartz für dich sorgt??

;o))

Oder was spricht dagegen???

dann versuch es mit einem anderen Kindergarten meine Tochter hatte sich damals auch geweigert da habe ich es mit einem anderen versucht und es klappte und Pflicht ist nur die Vorschule