Ist mein Einspruch gerechtfertigt? Falschparken
Hi Leute,
ich war heute in der Osnabrücker Innenstadt und habe dort auch geparkt sozusagen direkt vor dem Parscheinautomat. Ein Blick drauf hat gezeigt, ich war noch im grünen Bereich - gebührenpflichtig erst am 9 Uhr. Als ich um 8:59 wieder am Auto war klebte da ein Strafzettel wegen Falschparken.
Ich habe den Strafzettel und ein Foto von der Parkuhr hier gepostet.
Mir wird vorgeworfen, ich hätte auf einem Bewohnerparkplatz geparkt (siehe Anhang). Warum aber stellen die eine Parkuhr dort dann auf?
Ist mein Einspruch hier gerechtferigt?
LG


6 Antworten

Wenn ein Parkplatz als "Bewohnerparkplatz" ausgeschrieben ist, dann darfst du dort nur mit einem gültigen Ausweis parken. Der Parkscheinautomat kann dort stehen, weil in der Nähe eventuell dafür geeignete Parkplätze sind.

Der Anwohnerparkbereich gilt 24 Stunden. D.h. Du darfst dort als Nicht--Anwohner nur von 9 bis 19 Uhr mit einem Parkschein aius der Parkuhr parken im Rest der Zeit überhaupt nicht.
Dein Einspruch hat also keinen Zweck..

Ist das vielleicht ein gebührenpflichtiger Bewohnerparkplatz? Ich wusste zwar nicht, dass es auch sowas gibt; aber das würde bedeuten, dass im Auto zusätzlich ein Bewohner-Ausweis liegen müsste. Den hattest Du nicht, und dadurch warst Du als unberechtigter Parker erkennbar. Alles klar?

der parkscheinautomat ist erstmal nebensächlich. es wird behauptet das du auf einem bewohnerparkplatz geparkt hast. ob das ein bewohnerplatz ist, kann man auf der parkuhr nicht erkennen sonder an den schildern am parkplatz.

Da ist der Automat erstmal Nebensache. Die Verkehrszeichen wären "interessant".