Ist mein Auto noch unfallfrei?

 - (Recht, Auto, Auto und Motorrad)

4 Antworten

Jeglicher Schaden der an einem Fahrzeug über einen Bagatellschaden hinaus geht gilt als nicht Unfallfrei. Wenn dein Fahrzeug Nachlackiert wurde zählt streng genommen dazu weil jemand in dein Fahrzeug gefahren ist und die Streifschäden nicht daher kommen das du selbst an einer Wand oder was auch immer entlang geschrabbt bist. Anders wäre es wenn man Kratzer evtl. raus polieren oder mit einem Lackstift oder ähnlich bearbeiten kann.

Das OLG Köln - Urt. v. 11.06.1975 – 2 U 31/74 – hat festgestellt: "Der Begriff ‚Unfallfreiheit‘ oder 'unfallfrei' wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und 'Schönheitsfehler'‘ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.“ Ein Kratzer oder eine herausgedrückte Delle sind Bagatellschäden, aber alles, was man schon umgangssprachlich als Unfall bezeichnen würde, nicht mehr.

Wenn bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen zwei Kotflügel gegen Neuteile ausgetauscht wurden, ist die Grenze zwischen einem "Bagatellschaden" und einem "Unfallschaden" jedenfalls überschritten so das OLG Rostock (Urt. v. 17.12.2003 – 6 U 227/02).

aus https://www.stern.de/auto/service/wann-ist-ein-auto-unfallfrei--was-ist-ein-bagatellschaden---7823090.html

@hermanngustav

OLG Rostock 6 U 227/02. Dieses Urteil besagt das ein Fahrzeug dann Unfallfrei ist wenn es nach einer Kollision keinen (erheblichen) Schaden erlitten hat. Das trifft jedoch auf den Fall des Fragestellers meiner Meinung nach nicht zu da es mit einer reinen Retusche des Lacks nicht getan ist.

Das BGH hat als Definition festgelegt das ein Fahrzeug dann als Unfallwagen gilt wenn es eine äußere Krafteinwirkung mit einem Schaden gegeben hat.

Ich möchte mich jetzt nicht um irgendwelche Paragrafen, Urteile und Begrifflichkeiten steigern, aber mir persönlich ist das alles zu schwammig. Von daher würde ich den Schaden angeben damit es hinter her zu einer Auseinandersetzung kommt.

Dieser Schaden ist bei einem Verkauf offenbarungspflichtig, du darfst dein Auto somit nicht mehr als "unfallfrei" verkaufen.

Ich hoffe, dass du über den Schaden ein Gutachten beauftragt hast. Bei diesem wurde dann auch geprüft ob eine merkantile Wertminderung eingetreten ist. Sollte dies der Fall sein dann hast du mit dem Wertminderungsbetrag die Entschädigung für den Wertverlust erhalten.

Ja, definitiv.

Von Experte emesvau bestätigt

DAS sind paar Kratzer

Wenn Du das als "Unfallwagen" her nimmst, dann gäbe es kein einziges Auto auf der Welt, das als unfallfrei verkauft werden könnte

Also unfallfrei mit Vorschaden oder wie nennt man das dann?

@GmailpunktKom

Für mich ist das nicht erwähnenswert

Normale Alltagsspuren eines Alltags-Gebrauchsgegenstandes

Also von mir kann's du jedes Auto als Unfallfrei und nirgends Nachlackiert verkaufen.

Meine Autos konnte ich immer als unfallfrei verkaufen, weil mir niemand reingefahren ist und ich somit auch nie einen Lackschaden o.Ä. hatte.

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