Ist mein Arbeitszeugnis gut, oder alles nur Fassade?

6 Antworten

2-3

Durch die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungskursen

allerdings frage ich mich, ob das wirklich stimmt, wenn du nur 1,5 monate dort warst?? das ist auffällig....

Nach 3 Wochen gab es gleich eine 1. Weiterbildung. Nach Absolvierung dieser, musste eine Woche vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses die 2. Weiterbildung absolviert werden.

Da aber von Natur aus die Arbeitszeugnisse immer "gut" ausfallen

Wer sagt das? Sie müssen wohlwollend formuliert sein, das ist was anderes als "gut".

Ich finde einige Formulierungen etwas merkwürdig, "hat sein Fachwissen stets erweitert" klingt sehr holprig, besser wäre vielleicht "laufend erweitert". Und auch sonst ist das der Verfasser sprachlich nicht sehr flexibel (6 x "stets").

Durch die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungskursen...

Ob man bei 1 1/2 Monaten schon von regelmäßigen Weiterbildungskursen sprechen kann, weiß ich nicht. Evtl. sollte man das "regelmäßig" streichen. Allerdings ist das Meckern auf hohem Niveau.

Wir schätzen ihn insbesondere auch als stets zuverlässigen, pflichtbewussten und ehrlichen Mitarbeiter.

Dass die Ehrlichkeit erwähnt wird, ist wichtig, da du ja Umgang mit Bargeld hattest.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei. Auch sein Verhalten gegenüber Kunden war vorbildlich.

Das entspricht einem "gut".

Für die Zukunft wünschen wir Herrn M., der...

Steht das tatsächlich so im Zeugnis oder ist das ein Übertragungsfehler von dir? Es muss natürlich "dem" heißen. Rechtschreibfehler haben in einem Zeugnis nichts verloren.

Wie lautet das Ausstellungsdatum? Es muss mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses (in deinem Fall also der 30.06.16) übereinstimmen, alles andere wäre ein Anlass für Rückfragen.

Insgesamt ist das ein "gutes" Zeugnis.

Moin,

in dem kurzem Zeitraum gab es zwei Weiterbildungen, eine davon war eine freiwillig gewählte. Die Erste war Pflicht.

Nein, kein Übertragungsfehler. Es steht wirklich, wie oben geschrieben, ein "der".

Ausstellungsdatum 01.08.2016.

..... :-/

@schnappl

Das Ausstellungsdatum muss mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses übereinstimmen. Am 01.08.16 scheidest du ja nicht mehr "mit dem heutigen Tag" aus, das Zeugnis ist also nicht mehr wahrheitsgemäß.

Außerdem: 

"Ein Ausstellungsdatum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses deutet ... darauf hin, dass sich der Arbeitnehmer das Zeugnis erstreiten musste. Es sollte deshalb darauf geachtet werden, dass verspätet erstellte Arbeitszeugnisse auf das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses rückdatiert werden. Einen (gerichtlich durchsetzbaren) Anspruch auf Rückdatierung hat der Arbeitnehmer selbst dann, wenn es tatsächlich zu einer Korrektur des Zeugnisses gekommen ist."(http://www.focus.de/finanzen/karriere/bewerbung/tid-32698/vorsicht-vor-versteckten-signalen-die-dreisten-tricks-der-chefs-bei-arbeitszeugnissen-3-ausstellungsdatum-je-spaeter-desto-schlechter_aid_1060877.html)

Mir ist das schon fast "zu gut". Kann es nicht sein, dass hier ein AN weggelobt wird?

Es hört sich an als ob der AN mehrere Jahre so toll gearbeitet und sich weitergebildet hat, er hat alles was er gelernt hat sofort erfolgreich umgesetzt, er hat sich überdurchschnittlich eingesetzt, war ausdauernd und hatte eine positive Arbeitseinstellung. Überstunden wurden anscheinend auch ohne Probleme ständig gemacht.

Das erstaunt mich allerdings ein wenig, da der AN nur zweieinhalb Monate im Betrieb gearbeitet hat, davon zweimal eine Weiterbildung hatte und wie er sagt, sich im Schlechten vom AG getrennt hat.

Als ich das im Kommentar gelesen habe, hat mich auch nicht gewundert, dass das "Bedauern über das Ausscheiden" im Schlusssatz fehlt. Das wäre bei einem so tollen Zeugnis doch zu erwarten gewesen.

@Hexle2

Eine Weiterbildung war von Hause aus Pflicht. Direkt am Anfang. Die zweite, war eine von mir freiwillig wahrgenommene. Im Schlechten getrennt mit dem zuständigen Gebietsleiter - der hat aber, was Personal betrifft, am Hauptsitz nichts mit am Hut.

@Hexle2

Als ich das im Kommentar gelesen habe, hat mich auch nicht gewundert, dass das "Bedauern über das Ausscheiden" im Schlusssatz fehlt.

Stimmt, das habe ich übersehen. Bei einem so guten Mitarbeiter sollte man das eigentlich schon bedauern. Das macht das ganze etwas widersprüchlich.

Das ist bisher das beste Arbeitszeugnis, was ich hier gelesen habe. In Schulnoten etwa eine 2. 

Das beruhigt. Bin nämlich im Schlechten mit dem Arbeitgeber auseinander. Vielen Dank :)

Hallo schnappl,

auch wenn die Aussagen im Zeugnis selber und die Ausführlichkeit auf ein "gutes" Zeugnis schließen lassen, so ist sehr auffällig, dass man im Schlussteil kein Bedauern über dein Ausscheiden ausdrückt. 

Das wertet für mich das Zeugnis ab. 

Auch die Tatsache, dass du dort nur vom 16.04.2016 bis 30.06.2016 beschäftigt warst, dafür aber ein so ausführliches und lobendes Zeugnis bekommst, macht mich sehr stutzig und wirkt eher wie "weg loben"

Ist eine gute 2. "voll zufrieden"