Ist man rechtlich verpflichtet, der Toilettenputzkraft Geld zu geben?

10 Antworten

Nein, ist man nicht.

Aber Achtung: Wenn du zum Beispiel in einem Restaurant auf Toilette gehst ohne dort etwas zu verzehren kann das Erschleichung von Serviceleistungen sein, so blöd wie das klingt. Oder auch Unbefugtes eindringen in Räumlichkeiten (Hausfriedensbruch)

Und natürlich darfst du auch keine Schranke umgehen.

Wenn du im Restaurant was isst, dann ist der Besuch der Toilette kostenlos. (gesetzlich) denn ab einer bestimmten Größe muss ein Betreiber auch kostenlose Toiletten zur verfügung stellen

Man muss der Reinigungskraft kein Geld geben, dies ist nur ein Trinkgeld.

Es sei denn wenn dieser Teller eben nicht der Reinigungskraft dient, sondern es sich um eine Gebühr für die Benutzung handelt.
Ein Cafebetreiber muss niemanden auf das Klo lassen, für Gäste ist die Nutzung dann meist kostenlos, für alle anderen wird eine Gebühr verlangt.

Nein, dazu bist du nicht verpflichtet.

Diese Toiletten gehören meistens einem Geschäft und die Putzfrau ist bei diesem angestellt.

Bekommt also dafür auch ihren Lohn.

Über die Höhe lässt sich anders wo streiten, aber sie hat KEINEN Rechtsanspruch auf zusätzliche Bezahlung der Toilettenbenutzer.

Das ist lediglich ein "Trinkgeld"

das ist zu pauschal. jeder Betreiber kann selbst festlegen, ob eine Toilettennutzung kostenfrei bleibt oder nicht. Er kann auch einer Putzfrau das Hausrecht übertragen.

@armabergesund

Dann muss der Betreiber aber darauf hinweisen, das die Benutzung der Toilette kostenpflichtig ist.

Jeder der einen Restaurationsbetrieb mit Sitzplätzen betreibt, ist auch verpflichtet, angemessenen (saubere) Toiletten vorzuhalten. Das Personal dafür hat er einzustellen und zu bezahlen. Die Lohnkosten müssen mit seiner Preiskalkulation aufgefangen werden.

(Soweit die Theorie). Tatsächlich sind es mittlerweile Subunternehmer, die an stark frequentierten Orten Toiletten gewerblich betreiben. Die gezahlten Gelder darf die jeweilige Putzkraft meistens gar nicht behalten. Diese arbeitet (wenn sie Glück hat) für den Mindestlohn.

Nein, muss man nicht.
https://www.ksta.de/rechtsfragen-toilettengeld-muss-nicht-bezahlt-werden-13629830

Es bringt aber auch niemanden ins Elend wenn man der Reinigungskraft ein paar Cent gibt.

Der Fragesteller hat ja deutlich gemacht, dass er sich das Geld nicht sparen will, sondern in einem Fall es einfach nicht bzw. nicht passend dabeihatte. Wenn die Klofrau nen 100er wechseln möchte...

@germanils

Hab ich irgendwo erwaehnt das er nicht "will"?
Der letzte Satz ist allgemein zu verstehen!