Ist man nach einer Gehirntransplantation rein rechtlich eine andere Person?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Er bleibt Hans Mustermann 100%
Er wird zu Peter Muster 0%

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei der Frage fehlt mir ein Hinweis dazu, ob das Gehirn als "simples" Organ transplantiert wurde - also quasi mit gelöschter Festplatte oder ob sämtliche Erinnerungen und Erfahrungen, Gefühle, etc. mit transplantiert wurden. 

Im ersten Fall würde ich sagen, müsste der Körper ohnehin bei Null anfangen - also irgendwo im Kindesalter und dann wäre es wohl eher der Peter Muster. 

Im anderen Fall würde ich eher zu Hans Mustermann tendieren - allerdings mit den gesetzlichen Einschränkungen, die auf die körperliche Reife zielen (wie z.B. arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen) - andere Dinge, die die geistige Reife als Grundlage haben (z.B. Strafrecht) müssten für den erwachsenen Hans Mustermann gelten. Führerschein z.B. würde ich bei einem 17jährigen wie auch bei einem 70jährigen von einer bestandenen Prüfung abhängig machen.

Ich kann mir gut vorstellen das bei einer erfolgreichen Transplantation "der Geist" mit wandert. Das heißt also im Umkehrschluss das diese Person juristisch differenziert betrachtet werden muss.

@joyfulfy

So würde ich das jetzt sehen, ja. 

Er bleibt Hans Mustermann

Hm, interessante Überlegung. Klar, er hat ja immer noch sein Gehirn und somit seine Erfahrungen... Ich hab mal ein Buch gelesen, da ging's um ein Mädchen, dessen Gehirn in einen anderen Körper eingepflanzt wurde, aber in unserer Zeit >Plötzlich Blond<

Er bleibt Hans Mustermann

er bleibt wer er ist. ein gehirn macht ihn nicht zu einer anderen person.

Du meinst ein anderes "Körper"?

@joyfulfy

es ist ja kein anderes körper - soll heißen dann wohl anderer körper. es ist und lbeibt derselbe mensch. jede änderung am gehirn ändert etwas in der persönlichkeit, aber rechtlich ist es immer dieselbe person.