Ist man Kirchensteuerpflichtig, wenn man exkommuniziert wurde?
Die Kirche beklagt einen Anstieg der Kirchenaustritte. Oftmals basiert der Austritt auf die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer.
Trotzdem kommt es in Einzelfällen vor, dass Kirchenfunktionäre exkommuniziert werden. zum Beispiel Nonnen, die Kondome in Afrika verteilen.
Ist man nach der Exkommunikation noch kirchensteuerpflichtig?
9 Antworten
Ja, Kirchensteuerpflichtig ist man, wenn man Mitglied einer Kirche ist, die über den Staat die Steuern einzieht. Exkommunikation heißt ja nicht, dass man aus der Kirche geschmissen wird, sondern dass man vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen wird. Mitglied ist man trotzdem.
Und was soll das jetzt konkret aussagen?
Ich würde hier sagen: Eigene Schuld...
Allein mit der Exkommunikation erlischt die Kirchensteuerpflicht eines Katholiken/einer Katholikin in Deutschland noch nicht.
Dazu bedarf des offiziellen amtlichen Austritts aus der Gemeinschaft.
Wer allerdings die Zahlung der Kirchensteuer, eines festgelegten Mitgliedsbeitrags verweigert, der wird meiner Meinung nach zurecht exkommuniziert. Das ist bei jeder weltlichen Gemeinschaft nicht anders.
Hallo,
ja, denn Exkommunikation und Kirchenaustritt sind nicht dasselbe.
Exkommunikation bedeutet im traditionellen Christentum (in neu entstandenen Gemeinschaften mag das anders sein), dass einem getauften Christen bzw. einer getauften Christin nicht mehr erlaubt wird die Sakramente der Kirche zu empfangen. Exkommunikation kann zwei verschiedene Gründe haben:
(1.) Moralisches Fehlverhalten:
Das frühe Christentum hatte Leute, die eine schwere Sünde (z.B. Ehebruch, Apostasie) gebeichtet hatten, für einige Jahre von den Sakramenten ausgeschlossen. Diese Zeit sollte dem Exkommunizierten helfen, sein Leben zu bessern. Der Exkommunizierte durfte trotzdem am Gottesdienst und am übrigen Gemeindeleben teilnehmen - er durfte halt nur nicht die Kommunion empfangen. Wer in Lebensgefahr schwebte, durfte die Sakramente in jedem Fall empfangen - auch wenn er oder sie exkommuniziert war. Anders, als das aus dem lateinischen stammende Wort vermuten lässt, war die Exkommunikation im frühen Christentum also kein Ausschluss aus der Gemeinschaft.
In späteren Jahrhunderten ist die Exkommunikation immer mehr zur Strafe geworden. Der heutige "Codex Iuris Canonici" der römisch-katholischen Kirche regelt z.B. sehr genau auf welche "Verfehlungen" die Exkommunikation folgt. Die Exkommunikation währt in diesem Fall so lange, bis die exkommunizierte Person mit ihrem vermeintlichen Fehlverhalten aufhört. Die meisten römisch-katholischen Exkommunizierten in Deutschland sind übrigens wiederverheiratete Geschiedene und deren Partner.
(2.) Kirchenspaltung
Im frühen Christentum waren zwei Kirchen miteinander in voller Gemeinschaft, wenn deren Bischöfe sich dazu bereit erklärten mit dem Bischof der jeweils anderen Kirche zusammen die Eucharistie ("Abendmahl") zu feiern - auch dann, wenn die Leute so weit auseinander wohnten, dass sie sich in Wirklichkeit gar nicht begegneten. Exkommunikation bedeutet in diesem Fall, dass die Sakramentengemeinschaft zwischen zwei Kirchen beendet wurde.
Auch hier ein aktuelles Beispiel: Vor ein paar Jahren kam es in der Anglikanischen Kirchengemeinschaft zur Kirchenspaltung. Mehrere anglikanische Kirchen aus Afrika und Asien haben die gesamte Episkopalkirche der USA exkommuniziert, nachdem die Diözese New Hampshire einen Priester zum Bischof gewählt hatte, der in einer gleichgeschlechtlichen Ehe lebte.
Kirchensteuer gibt es fast nur in Deutschland. Das Grundgesetz räumt Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die sich als Körperschaft des Öffentlichen Rechts eintragen lassen, die Möglichkeit ein von den Finanzämtern eine Körperschaftssteuer einziehen zu lassen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass man mit Einführung der Weimarer Reichsverfassung von 1918 einerseits der Meinung war, dass die Religionsgemeinschaften eine wichtige gesellschaftliche Funktion hätten, man aber anderseits sämtliche Staatskirchen abschaffen wollte.
Leute aus anderen Ländern ist dieses System schwer zu erklären - warum der Staat Steuern für die Kirchen und andere Gemeinschaften einzieht. Aus Sicht der Religionsgemeinschaften ist das System recht vorteilhaft. Diese müssen sich nicht um die Eintreibung ihrer Mitgliedsbeiträge kümmern. Für die Mitglieder ist das System ziemlich fair: Wer ein hohes Einkommen hat, zahlt mehr - wer kein Einkommen hat, bezahlt nichts.
Während die Exkommunikation nun ein rein religiöses Geschehen innerhalb einer Kirche oder ähnlichen Gemeinschaft ist, sind Kirchenmitgliedschaft und Körperschaftssteuer verwaltungsrechtliche Akte. Beides hat nur bedingt etwas miteinander zu tun. Wer innerhalb seiner Religionsgemeinschaft als exkommuniziert gilt, bekommt dennoch die Körperschaftsteuer abgebucht, bis er vor dem Finanzamt seinen Austritt aus der Religionsgemeinschaft erklärt. Allerdings werden Leute, die vor dem Finanzamt ihren "Kirchenaustritt" erklären meistens auch exkommuniziert... Klar - wenn ich den Mitgliedsbeitrag meines Skat-Vereins nicht bezahle, fliege ich da auch raus...
nein. Damit der Abzug nicht mehr vorgenommen wird muss das Steuermerkmal "konfessionslos" natürlich beim Standesamt und beim Finanzamt trotzdem dokumentiert werden.
Nach der Exkommunikation ist man so lange noch kirchensteuerpflichtig bis man beim Gericht aus der Kirche ausgetreten ist.
Zit.: "Da die Exkommunikation keinen Ausschluss aus der Kirche bewirkt, behandelt auch das staatliche Recht den Exkommunizierten weiter als Kirchenmitglied. Die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer erlischt deshalb nicht, falls der Exkommunizierte nicht seinen Kirchenaustritt selbst erklärt."
ich hab viele Jahre Kirchensteuer bezahlt, kann mich aber nicht erinnern, jemals Sakramente empfangen zu haben. Naja mittlerweile bin ich dann halt ausgetreten.