Ist man eigt. gesetzlich verpflichtet sich arbeitslos zu melden? Was passiert wenn ich´s einfach
nich mache so wie jetzt? Ich hab schon vor nem Monat mein Job gekündigt weil ich kein Bock hatte auf die Menschheit und die Arbeit mich auch langsam nervte. Arbeitlos hab ich mich auch nich gemeldet weil ich erstmal meine Ruhe vor den haben wollte...Ich hab mich noch nich mal umgemeldet als ich vor ca. 4 Monaten umgezogen bin weil mir das irgendwie gefällt so anonym unterwegs zu sein....Also ist das Pflicht?
10 Antworten
wenn Du gekündigt hast, hast sowieso eine 3-monatige Sperre! aber, brauchst auch nicht denken, das mal irgendwann hingehen kannst und Geld möchtest.. ds hast Dir nun versemmelt... Pflicht?? eigentlich ja... doch, wer nicht will, ist selber Schuld ;) Dein Problem
ER hat gekündigt!!..wäre eine Sex handlung oder Mobbing dem voraus gegangen, hätten ander Schritte eingeleitet werden sollen.. bzw. Mobbing Aufhebungsvertrag..wenn mal die Frage liest, kannst daraus vernehmen, das er kein Bock hat!! also bekommt er ne Sperre ;) und ich bezog mich auf die Frage und nicht evtl. viell .. was wäre wenn.. ;))
richtig
Wovon lebst du eigentlich im Moment? Das mit dem nicht Ummelden kann übrigens richtig Ärger machen!
na von meim geld
sich arbeitslos melden ist nicht Pflicht, aber du bekommst eben keine Leistungen wenn dus nicht fristgerecht meldest. Aber wenn du selbst gekündigt hast würdest du eh keine bekommen. Sich arbeitslos melden hätte aber den Effekt, dass du die Zeit wenigstens auf die Rente angerechnet bekommst, aber du musst dann natürlich auch die Auflagen erfüllen, wie einen Job zu suchen, jederzeit erreichtbar zu sein usw. Sich an einem Ort anzumelden ist allerdings Pflicht. Ich weiß aber nicht was passiert wenn man es nicht macht.
"Aber wenn du selbst gekündigt hast würdest du eh keine bekommen"... das stimmt so natürlich nicht. Er würde allenfalls zunächst eine 3-monatige Sperrfrist bekommen.
du hast ne meldepflicht bei deinem landratsamt wenn du umziehst. arbeitslos musst du dich allerdings nicht melden, bekommst halt auch keine sozialhilfe
glückwunsch
Der Umzug muss gemeldet werden, idR. innerhalb einer Woche; vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz
Die Arbeitslosigkeit zu melden ist nicht verpflichtend, allerdings gibt es dann auch keinerlei Leistungen bzw. es kann bei verspäteter Meldung zu Sperrungen kommen.
Aber ganz am Rande, in der Situation wären wohl einige gern, einfach mal den Job kündigen und zuhaus bleiben können weil man keinen Bock mehr hat....
ja ich mach mir jetzt auch wieder mal was klar - brauchte einfach ne pause von den ganzen menschen mit dem ganzen gerede immer...
"sowieso" gibt es die Sperre nicht. So kann es durchaus Gründe zu kündigen geben, die eine solche Sperre nicht nach sich ziehen. Bspw. bei einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz durch einen Vorgesetzten.