Ist man bei einer Polizeikontrolle automatisch verdächtigt, wenn davor schon mit Drogen erwischt?

6 Antworten

Gelte ich bei zukünftigen Polizeikontrollen automatisch als verdächtigt?

Nein. Vorherige Ereignisse können evtl. ein Hinweis sein, begründen aber noch keinen Verdacht.

Habe ich immer noch das Recht, eine Durchsuchung, Drogentest, Mitnahme zur Wache etc. zu verweigern?

Bei einem Drogenschnelltest musst Du nicht mitmachen, gleiches gilt auch für einen Atemalkoholtest (§55 StPO).

Wenn im Rahmen der Kontrolle das Fahrzeug oder Du selbst durchsucht werden sollst, musst Du der Maßnahme nicht zustimmen bzw. kannst widersprechen, musst sie aber dulden. Gleiches gilt auch für eine Blutentnahme. Diese Maßnahmen können sonst auch mit Zwang durchgeführt werden.

Wie sollte man in meiner Situation auf die Frage "Haben Sie schon mal was mit der Polizei gehabt?" reagieren?

Du musst die Frage nicht (ehrliche) beantworten. Sofern aber bzgl. des vorherigen Verfahrens etwas über Dich gespeichert ist, solltest Du ehrlich antworten, weil die Polizeibeamten nach der Überprüfung Deiner Personalien sowieso Bescheid wissen .. und da macht es einen besseren Eindruck (insbes. in Bezug auf Folgemaßnahmen), wenn man die Wahrheit gesagt hat.

Ergänzung: Eine Blutentnahme muss man nur dann dulden wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Darauf zu bestehen hat mir schon viel Stress erspart. Die Herren in Grün kehren das zwar gerne unter den Teppich und versuchen den Leuten pseudosubtil eine Einwilligung zu entlocken, was den Beschluss hinfällig machen würde, aber so einfach sollte man es ihnen nicht machen.

@Urgewalt
Eine Blutentnahme muss man nur dann dulden wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt.

Falsch!!

Gem. §81a StPO kann die Maßnahme bei Gefahr im Verzug auch von den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (=Polizei) angeordnet werden.

Vielerorts gibt es nachts keinen richterlichen Bereitschaftsdienst, d.h. es gibt gar keinen Richter, der die Maßnahme anordnen könnte.

Während der Maßnahme gibt es für den Beschuldigten auch keine Möglichkeit zu überprüfen, ob die Maßnahme von einem Richter, von der Staatsanwaltschaft oder von einem der Polizeibeamten angeordnet wurde und er muss die Maßnahme zunächst dulden. Im Nachhinein kann natürlich die Rechtmäßigkeit überprüft werden (was aber sowieso passiert, da der Vorgang nach dem Abschluss der polizeilichen Ermittlungen immer zur Staatsanwaltschaft geschickt wird).

@PepsiMaster

Welcher Arzt begeht den ohne richterlichen Beschluss oder zumindest eine Anordnung von der Staatsanwaltschaft eine Körperverletzung?

@Anton96
Welcher Arzt begeht den ohne richterlichen Beschluss oder zumindest eine Anordnung von der Staatsanwaltschaft eine Körperverletzung?

Keiner, weil der Arzt für die Maßnahme nicht verantwortlich ist.

Wenn Verfahren eingestellt: Nein. 2. Ja . 3. Einfach Nein sagen, du bist nicht verpflichtet denen irgendwas zu sagen

  1. Das wäre meiner Mienung nach dann eine Falschaussage.

Eine Falschaussage macht mich aber genauso wenig verdächtigt, wie rote Augen etc. oder bin ich da falsch informiert?

Mir gehts eher darum, ob meine "Straftat" irgendwo in den Akten steht, wenn die Ermittlung eingestellt wurde? Sehen sie das bei einer Kontrolle sofort, "ach ja der wurde schon mit Gras erwischt" oder steht da nichts? Wie kann ich das prüfen?

  1. Deine Daten und der Grund für den Eintrag wird im Daten-Erfassungssystem der Polizei "INPOL" gespeichert und bleibt dort vorerst abrufbar für die Polizei.

  2. Deine Rechte bleiben die gleichen, obgleich Mitnahme zur Wache zur Personalien-Feststellung möglich ist.

  3. Wie sollte man in meiner Situation auf die Frage "Haben Sie schon mal was mit der Polizei gehabt?" reagieren?

"Mein Name ist....Ich bin am....geboren und wohnhaft in......

Für weitere Informationen: http://hanfverband.de/nachrichten/news/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln

  1. Ich gehe mal nicht davon aus, dass sie direkt deinen Namen Wissen und ihn ggf. auch nicht immer durch den Computer laufen lassen (wollen).

  2. Kann ich nichts zu sagen...

  3. Ehrlich - sonst kann es, sofern es rauskommt, deutlich unangenehmer für dich werden und ggf. (weitere) Durchsuchungen nach sich ziehen

also das kommt darauf an ob dir das in die akte gesetzt wurde wenn das wegen eigenbedarfs-menge eingestellt wurde. verweigern darfst du das alles eh nicht und um gleich die andere frage zu beantworten - DAS würde dich verdächtig machen xD wenns nur ne führerschein-kontrolle oder so ist sag einfach nein oder kiffst du noch? dann würde es spätestens ab dem test probleme geben...